Gibt es eine Verbrauchsbegrenzung bei sozial Bedürftigen bzw. Menschen mit Wohnberechtigungsschein oder dürfen die lustig Heizen; Gas, Wasser und Strom verbr?

4 Antworten

Würde mich mal intressiren, in welchem Bundesland du lebst, und wie die Wohnung genau beschaffen ist.

In der regel ist es in Hessen und NRW so, dass Strom, sofern nicht zum Heizen oder zur Warmwassererzeugung benötigt, Teil des Regelsatzes ist. Perverserweise ist aber z.B. eine Rückerstattung der Stromkosten Einkommen, muss also bei der Abrechung angegeben werden.

Gas, Öl etc. wird normalerweise vom Amt übernommen, WENN der verbrauch nicht exorbitant ist. d.h. das Jobcenter hat das Recht, bei verdächtig hohen verbräuchen nachzuforschen.

Zwei gute Freundinen von mir wohnen im Siegerland. in ihrer Wohnung ist ein Gasherd samt Ofen. und ein elektrischer Duchlauferhitzer.

für letzteren habe ich denen einen Zwischenzähler eingebaut. so rechnen die dessen Verbrauch mit dem Amt ab.

Das Amt war auch schon dort, weil der Gasverbrauch laut denen unangemessen hoch sei. Da das Kochen nun nicht gedeckt wird, wollten die einen Teil der Gasrechnung abziehen. die Beiden haben aber Widerspruch eingereicht, denn achtung! der Ofen in der Küche ist ein Heizgerät! er hat eine Raumheizung integriert :-)

Gegen die Ungerechtigkeit mit der Anrechung von Stromrückzahlungen als Einkommen gibt es auch ein Kraut: die Abschläge in Absprache mit dem Versroger bewusst niedrig ansetzen, so dass es erst garnicht zu einer Rückzahlung kommt.

lg, Anna

es gibt eine maximal anerkannte miete. in dem bereich kann sich der he bewegen. wenn er nicht haushält, wird er aufgefordert kosten zu senken und in eine günstigere unterkunft zu ziehen.

Kleosa 
Fragesteller
 11.01.2022, 01:06

Wo sind die Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Richtlinien ....

wonderwoman916  11.01.2022, 01:07
@Kleosa

in den büchern, verordnungen und so weiter. da findest du das

Kleosa 
Fragesteller
 11.01.2022, 01:09
@wonderwoman916

ja nenn sie mir, in den 12 bzw. bald 13 Sozialgesetzbüchern ?

Kirito1212  11.01.2022, 01:16
@Kleosa

§ 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II regelt dazu folgendes:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.

https://www.hartz4.de/heizkosten/

Gern geschehen

Kleosa 
Fragesteller
 11.01.2022, 01:20
@Kirito1212

was definiert jetzt angemessen, gibt es da eine Legaldefinition ?

Kirito1212  11.01.2022, 01:23
@Kleosa

Hängt von den Bedingungen der Wohnung bzw Wohngemeinschaft ab. Ich will ja nicht frech sein aber du findest unter der Heizkosten Abrechnung des Harz IV dein antworten was angemessen bedeutet. Des weiteren ist es soger so das wenn man zu wenig verbraucht das dem Staat zurückzahlen oder man zusätzlich verbrauchen muss.

wonderwoman916  11.01.2022, 11:44
@Kleosa

bin ich deine auskunft? google selbst und informiere dich.

Strom ist nicht in der "sozialen Warmmiete" und muss von der HarzIV-Zuwendung gezahlt werden. Das ist gut so, weil man bei Strom heftig bescheissen kann, zB mit einem Kabel vom Nachbarn.

Kleosa 
Fragesteller
 11.01.2022, 01:15

Crypto Mining auf Staats- bzw. Gesellschaftskosten heheh so läufts

Klar dürfen die so viel verbrauchen wie sie lustig sind, aber sie bekommen dann halt nicht alles vom Amt bezahlt. Da gibt's natürlich Grenzen.

Kleosa 
Fragesteller
 11.01.2022, 01:07

Wo steht das, die das Gewohnheitsrecht, ungeschriebenes Recht , Morale und soziale Norm ?

Asporc  11.01.2022, 01:08
@Kleosa

Du kriegst nur "angemessenen" Heizkosten. Verbrauchst du mehr musst du sehen wo das Geld dafür herkommt!

Kleosa 
Fragesteller
 11.01.2022, 01:10
@Asporc

Ist das eine Anordnung von Amts wegen ?

Asporc  11.01.2022, 01:15
@Kleosa

Da gibt es keine Anordnung DAS IST SO.

Du hast noch nie unbegrenzt Geld bekommen. Das wurde schon immer begrenzt.

Das läuft über die Leistungsabteilung wenn es ums Jobcenter geht die haben eindeutige Regeln was angemessen ist und was nicht.

Kleosa 
Fragesteller
 11.01.2022, 01:16
@Asporc

WO stehen diese Richtlinien ?

OhMiaMiaJa  11.01.2022, 01:16
@Kleosa

Frag doch bei deinem örtlichen zuständigen Amt nach, die freuen sich immer über Leute, die nur genau nachfragen, damit sie besser hetzen können... nicht.

Asporc  11.01.2022, 01:17
@Kleosa

Die Unterscheiden sich von den Regionen her also musst du bei den jeweiligen Ämtern genau nachfragen.

Kleosa 
Fragesteller
 11.01.2022, 01:18
@Asporc

Also gibt es da Ermessensspielräume seitens des jeweilig zuständigen Amtes, weil die Wohnkosten überall etwas variieren ?