Gibt es eine Verbrauchsbegrenzung bei sozial Bedürftigen bzw. Menschen mit Wohnberechtigungsschein oder dürfen die lustig Heizen; Gas, Wasser und Strom verbr?
Dürfen die Menschen mit Wohnberechtigungsschein bzw. Leute mit sozialer Bedürftigkeit/ Härtefälle bzw. Asylsuchende/ Asylanten den Strom, Wasser, Gas (Heizung) usw. einfach so verbrauchen wie sie lustig sind oder müssen die trotzdem etwas sparsam sein bzw. nicht übertreiben oder gibt es eine Verbrauchsbegrenzung des allgemeinen Durchschnittsverbrauchs ("Ottonormalverbrauch") seitens des Sozial-/ Arbeitsamtes ?
Die Rede ist vom Rechts- und Gesellschaftsraum Deutschland.
Für mich stellt sich die Frage gerade deshalb, weil ich in einer Mietwohnung wohne und der Kostenanteil für Gas (Heizkosten; Heizung und Warmwasser) aufgeschlüsselt mit 50 % nach Eigenanteil und 50 % nach anteilige Wohnfläche an der Gesamtwohnfläche vom Gesamtverbrauch berechnet wird. Für mich sind daher Langzeitlose, Rentner und soziale Härtefälle ggf. ein Kostenfaktor in der Betriebskostenabrechnung.
4 Antworten
Würde mich mal intressiren, in welchem Bundesland du lebst, und wie die Wohnung genau beschaffen ist.
In der regel ist es in Hessen und NRW so, dass Strom, sofern nicht zum Heizen oder zur Warmwassererzeugung benötigt, Teil des Regelsatzes ist. Perverserweise ist aber z.B. eine Rückerstattung der Stromkosten Einkommen, muss also bei der Abrechung angegeben werden.
Gas, Öl etc. wird normalerweise vom Amt übernommen, WENN der verbrauch nicht exorbitant ist. d.h. das Jobcenter hat das Recht, bei verdächtig hohen verbräuchen nachzuforschen.
Zwei gute Freundinen von mir wohnen im Siegerland. in ihrer Wohnung ist ein Gasherd samt Ofen. und ein elektrischer Duchlauferhitzer.
für letzteren habe ich denen einen Zwischenzähler eingebaut. so rechnen die dessen Verbrauch mit dem Amt ab.
Das Amt war auch schon dort, weil der Gasverbrauch laut denen unangemessen hoch sei. Da das Kochen nun nicht gedeckt wird, wollten die einen Teil der Gasrechnung abziehen. die Beiden haben aber Widerspruch eingereicht, denn achtung! der Ofen in der Küche ist ein Heizgerät! er hat eine Raumheizung integriert :-)
Gegen die Ungerechtigkeit mit der Anrechung von Stromrückzahlungen als Einkommen gibt es auch ein Kraut: die Abschläge in Absprache mit dem Versroger bewusst niedrig ansetzen, so dass es erst garnicht zu einer Rückzahlung kommt.
lg, Anna
es gibt eine maximal anerkannte miete. in dem bereich kann sich der he bewegen. wenn er nicht haushält, wird er aufgefordert kosten zu senken und in eine günstigere unterkunft zu ziehen.
in den büchern, verordnungen und so weiter. da findest du das
ja nenn sie mir, in den 12 bzw. bald 13 Sozialgesetzbüchern ?
§ 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II regelt dazu folgendes:
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.
https://www.hartz4.de/heizkosten/
Gern geschehen
was definiert jetzt angemessen, gibt es da eine Legaldefinition ?
Hängt von den Bedingungen der Wohnung bzw Wohngemeinschaft ab. Ich will ja nicht frech sein aber du findest unter der Heizkosten Abrechnung des Harz IV dein antworten was angemessen bedeutet. Des weiteren ist es soger so das wenn man zu wenig verbraucht das dem Staat zurückzahlen oder man zusätzlich verbrauchen muss.
bin ich deine auskunft? google selbst und informiere dich.
Strom ist nicht in der "sozialen Warmmiete" und muss von der HarzIV-Zuwendung gezahlt werden. Das ist gut so, weil man bei Strom heftig bescheissen kann, zB mit einem Kabel vom Nachbarn.
Crypto Mining auf Staats- bzw. Gesellschaftskosten heheh so läufts
Klar dürfen die so viel verbrauchen wie sie lustig sind, aber sie bekommen dann halt nicht alles vom Amt bezahlt. Da gibt's natürlich Grenzen.
Wo steht das, die das Gewohnheitsrecht, ungeschriebenes Recht , Morale und soziale Norm ?
Du kriegst nur "angemessenen" Heizkosten. Verbrauchst du mehr musst du sehen wo das Geld dafür herkommt!
Ist das eine Anordnung von Amts wegen ?
Da gibt es keine Anordnung DAS IST SO.
Du hast noch nie unbegrenzt Geld bekommen. Das wurde schon immer begrenzt.
Das läuft über die Leistungsabteilung wenn es ums Jobcenter geht die haben eindeutige Regeln was angemessen ist und was nicht.
WO stehen diese Richtlinien ?
Frag doch bei deinem örtlichen zuständigen Amt nach, die freuen sich immer über Leute, die nur genau nachfragen, damit sie besser hetzen können... nicht.
Die Unterscheiden sich von den Regionen her also musst du bei den jeweiligen Ämtern genau nachfragen.
Also gibt es da Ermessensspielräume seitens des jeweilig zuständigen Amtes, weil die Wohnkosten überall etwas variieren ?
Wo sind die Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Richtlinien ....