Zahle ich die Heizkosten der anderen Mieter mit?

8 Antworten

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Normalerweise wird in Wohnanlagen zu 70% nach Verbrauch abgerechnet, zu 30% nach der Fläche des Wohnanteils. Dies hat sich als fairere Lösung herausgesetllet, als die Abrechnung alleine nach Verbrauch. Beispiel: Eine Wohnung im 2. Stock wird von unten und oben mitgeheizt, kann also den eigenen Verbrauch reduzieren. Oder: Sparsame Oma sitzt im Mantel in der Wohnung und vertraut auf die Heizkraft der Nachbarn. Um hier Ungerechtigkeiten zu vermeiden wurde die 70/30-Regelung eingeführt. Du zahlst damit auch nicht die Kosten der anderen. Darüber hinaus können Allgemeinkosten umgelegt werden, also zum Beispiel die Kosten für die Hausverwaltung, den Allgemeinstrom etc. Mehr gibts dann allerdings nicht.

Das war Verständlich erklärt. Vielen Dank!

@exxistenz

Ist aber unterschiedlich. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und bei uns wird direkt in der Wohnung abgerechnet.

Kosten der Hausverwaltung dürfen nicht umgelegt werden! Allgemeinstrom hat mit Heizkosten absolut nichts zu tun!

@albatros

Verwaltungskosten nein, z.B.: Hausmeisterkosten ja. Entschuldige die unpräzise Formulierung.

@spax315

Wenn bekannt ist, dass die Wohnung im 2. Stock von allen Seiten beheizt wird, darf die 30 - 70 Regelung nicht angewandt werden.

Hier muss mindestens 40 - 60 Anwendung finden, nach der neuen Heizkostenverordnung ist in solchen Fällen durchaus auch 50:50 anzuwenden.

Es ist nicht vertretbar, hier 30:70 anzuwenden und Mieter zwischen zwei Wohnungen derart zu begünstigen.

Meine Partnerin hatte früher eine Wohnung, diese hatte 110 qm Wohnfläche, sie musste im Winter die Fenster öffnen oder sobald im Haus geheizt wurde, weil sie dann ohne Heizung 21-23 Grad in der Wohnung hatte.

Abgerechnet wurde 30:70. Der Anteil der Kosten für den Verbrauch ( 70 ) lag in den Jahren kaum über 60 € p. a.

@wunhtx

Diese Wunschlösung ist aber leider nicht in der Heizkostenverordnung verankert und damit nicht rechtlich durchsetzbar.

@Padri

Nach der Heizkostenverordnung sollen mindestens 50 %, höchstens 70 % nach Verbrauch bei gut isolierten Häusern umgelegt werden.

Wenn aber Gegebenheiten in einem Gebäude zu höheren Energiekosten führen, ist der Maßstab 50 : 50 zu wählen.

Durch Gutachten kann selbstverständlich die Änderung der Abrechnungsschlüssel rechtlich erzwungen werden.

Nein , Sie zahlen nicht den Verbrauch anderer Mieter, sondern nur Ihren eigenen. Schließlich wird dieser ja abgelesen. Ansonsten bräuchte man das nicht tun. Selbstverständlich aber wird zur Abrechnung der Gesamtverbrauch des Hauses als Rechenwert mit herangezogen. Ansonsten könnte man nicht den Einzelverbrauch ausrechnen. ( 3-Satz-Rechnung, ganz einfach) Jeder aber zahlt nur seinen Verbrauch anhand seiner Ablesewerte im Verhältnis zum Gesamtverbrauch. Hinzu kommen Heiznebenkosten wie Wartung, Schornsteinfeger etc. , die der Mieter nicht beeinflussen kann.

Der Vermieter rechnet in der Regel zuerst einmal ab, was du Verbraucht hast - wenn es aber Abweichungen zwischen der Abrechnung die er bekommen hat und den Messwerten gibt legt er sie entweder nach Quadratmetern oder sonst etwas auf die Parteien um.

Du kannst deinen Mietvertrag mal anschauen, welchen du unterschrieben hast. Evtl. kannst Du den Vermieter dazu bringen, dir eine elektroniosche Anzeige oder Leseröhrchen an den Heizkörpern anzubringen, damit du nur das bezahlst, was du verbrauchst. Ansonsten wenn du sparsam bist und ein anderer der heizt Sommer wie Winter wie der Teufel, spar schon mal. Rauch und sauf nicht zuviel, sodaß Du genügend Rücklagen bei einer evtl. Nachzahlung hast oder mache es dir auch schon warm.

Die Fragestellerin hat dargelegt, dass an ihren HK digitale HKV installiert sind!!!

Du zahlst einerseits den Verbrauch, de rin Deiner Wohnung anfällt.

Die Kosten für Strom, Wartung, Kaminfeger, Immission sind in den Gesamtkosten enthalten und werden bei der Verteilung dann anteilig Deines Verbrauches umgelegt.

Wer also viel Verbrauch hat, trägt höhere Anteile bei Wartung, Strom, Immission und Kaminfeger.

Bei Euch wäre die 40/60 Anwendung sinnvoll.

Das stimmt nicht ganz. In der Praxis werden i.d.R. die Heiznebenkosten nach Wohnungsgröße verteilt. Der Verbrauch nach Einheiten. Heiznebenkosten sind unabhängig vom Verbrauch (gemessene Einheiten) abzurechnen.

@Padri

Dass in der Praxis dies oft so gehandhabt wird, ist bekannt.

Allerdings ist dieses Praxis nicht zulässig und jeder kann die Abrechnung hierdurch beanstanden.

Stromverbrauch ist genauso vom Verbrauch abhängig, wie die Wartung, die Immission.

Die Heiznebenkosten sind in der Heizkostenabrechnung ( Gesamtkosten ) aufzunehmen und werden dann über den Abrechnungsschlüssel z.b. 30/70 verteilt.

Eine Betriebskostenabrechnung, die Heizkosten enthält, aber extra die Beträge von Strom, Wartung oder Immission nach Wohnfläche umlegt ist keine ordnungsgemässe Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten.

Dein Schlusssatz im Kommentar trifft nicht zu, dass Heiznebenkosten unabhängig vom Verbrauch abzurechnen ist.

In der Praxis würde dies letztlich bei Strom ja bedeuten, wer wenig Heizkosten hat, muss die Mehrkosten dessen tragen, der höhere Heizkosten hat. Hier ist die Rechtsprechung deutlich und klar. Niemand hat Kosten für einen anderen zu tragen.