Muss ich bei Hartz 4 meinen zwei Jahre alten Roller (Moped) auch in einem Antrag schreiben?
5 Antworten
Du mußt alles angeben,was du an Vermögen hast und wenn dein Vermögen unterhalb des Höchstwertes ist,dann kannst du alles behalten.
Kühlschrank,Bett,Waschmaschine,Fernseher,Notebook,Bücher ,usw brauchst du nicht angeben.
Mein Gesamtvermögen darf höchstens 5000 Euro betragen.
SGB XII § 90 Abs. 9 in Verbindung der Durchführungsverordnung
Bekomme 432 Euro Regelsatz im Monat nach SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölf)
Wie nun die Grenze bei Hartz IV ist,dass weiß ich nicht.
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Das bekommst du privat in jedem Buchladen.
Das mußt du dann in deinen Fall durcharbeiten,damit du weißt,was deine Pflichten und Rechte sind.
Sicher musst du das angeben und nachweisen, egal ob Roller, Motorrad oder Auto, es ist ein KFZ - und das darf einen Zeitwert von bis zu 7500 € haben.
"Wenn" in dem Antrag nach einem Kraftfahrzeug gefragt wird, so muss das auch angegeben werden. Und ja ein Roller ist ein ( KFZ-versicherungspflichtiges ) Fahrzeug.
Nein selbst ein Luxusauto darfst du behalten also kein Grund sowas anzugeben!
Was du angeben musst ist wen du ein vermögen über den schon vermögen hast also 150€ mal Lebensalter ist dein schon vermögen!
Vielleicht sollst du mal Öfters nachrichten schauen und auch Urteile zu Hartz 4 den deine Antwort zeigt das du das scheinbar nicht tust!
Und Luxus ist für jeden was anderen bis 25000€ ist das eher ein normales auto! Für andere ist das aber Dan schon Luxus!
Ein Fahrzeug mit einem Verkehrswert von 7.500,- € gilt als angemessen. Bei 7.501,- € fängt bestimmt bei KEINEM User hier Luxus an, bezogen auf den Verkehrswert eines Kraftfahrzeugs...
Ich glaube in der Thematik kenne ich mich besser aus als du.
Dann gib bitte nur ein einziges Urteil an, wirst du mit Sicherheit nicht eines finden !
Ein ALG - 2 Empfänger ab Vollendung des 15 Lebensjahres darf ein KFZ - mit einem Zeitwert von bis zu 7500 € besitzen.
copy-paste : Hartz IV-Beziehern ist es grundsätzlich erlaubt, ein Auto zu besitzen. Die Einzelfallprüfung entscheidet aber ob es sich dabei um verwertbares Vermögen oder Schonvermögen handelt. Als Faustregel gilt: Wenn Ihr Auto weniger als 7.500 EUR wert ist, dürfen Sie es behalten. Ist Ihr Wagen mehr als 7.500 EUR wert, müssen Sie ihn wohl verkaufen.
Natürlich.
Nicht sicher ob Ironie oder Idiotie...