Moped entdrosseln? Ist das legal oder nicht?
Hallo, ich bin 17 und habe einen Autoführerschein gemacht und bestanden. In diesem ist das Moped fahren inbegriffen. Ich habe einen Roller, der 45 kmh fährt und würde ihn gerne entdrosseln. Er würde dann 60 kmh fahren. Wäre es dann legal oder nicht und falls nicht, welche Strafen würden auf mich zukommen?
8 Antworten
nicht legal - damit wäre der Tatbestand des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis zutreffen. Du bräuchtest den A1 dafür - - weil nämlich der AM nur 50ccm und 45 km/h eingetragen ist.
Hallo Belinda,
mit der Klasse B hast du auch die Klasse AM für Kleinkrafträder - nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Mit der Klasse AM darfst du Kleinkrafträder mit 50 ccm Hubraum und bis 45 km/h fahren.
Diese werden speziell für die Klasse AM gebaut - da gibt es nichts zu "entdrosseln". Die fahren bauartbedingt ihre 45 km/h.
Das was du da vorhast wäre nicht erlaubtes "frisieren".
Damit erlischt zum einen die Betriebserlaubnis und zum anderen fährst du ohne Fahrerlaubnis.
Die erloschene Betriebserlaubnis ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit, das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist aber eine Straftat.
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Neben den "Folgen" für die Straftat führt das in der Probezeit auch noch dazu, dass deine Probezeit auf vier Jahre verlängert wird und du zwingend an einem Aufbauseminar teilnehmen musst.
Viele Grüße
Michael
Notwendige Führerscheine siehe
Klick das Modell an und dann siehst du unten,welchen Führerschein du brauchst.
MERKE: Du darfst deine Karre nicht "bauartlich" (frisieren) verändern,weil du dann die Betriebserlaubnis und damit auch den Versicherungsschutz verlierst.
Legal entdrosseln kannst du nur vorher legal gedrosselte Zweiräder ,daß ist legal, aber du brauchst natürlich den entsprechenden Führerschein und du mußt es bei der Versicherung angeben.
- Es gibt keinen "Mopedführerschein".
- Wenn du einen Roller hast der 45 km/h fährt -> Klasse AM.
- Klasse AM ist im BF17 enthalten.
Also weiter das Ding mit 45 km/h fahren und das war's auch schon.
Die vorhandene Betriebserlaubnis für das gedrosselte Moped (25 km/h) erlischt nach der Entdrosselung, muss auf 45 km/h neu ausgestellt werden, nach vorausgegangener Überprüfung (bauartmässig) für die Zulassung.
Noch was: Frag´doch mal die "Bullen", was sie davon halten.
Hier geht es aber nicht um ein Mofa, sondern um ein Kleinkraftrad, das ganz offiziell 45 km/h fahren darf.
60 km/h natürlich nicht ;-)
Gruß Michael
Er spricht doch von einem Roller mit 45km/h, also einem Mofa-Roller.
Ein Roller der 45 km/h fahren darf ist kein Mofa-Roller!
Ein Kleinkraftrad - welches auch ein Roller sein kann - fährt ganz offiziell und legal 45 km/h.
Ein Mofa - welches auch ein Mofa-Roller bzw. ein gedrosseltes Kleinkraftrad sein kann - darf nur 25 km/h fahren.
Gruß Michael
OK, auch recht ! Danke für die Unterscheidung in der Wort-Wahl !
Fährt der Mofa-Roller aber bereits 45 km/h, so ist er ja garnicht gedrosselt. Um ihn dann auf 60 km/h zu bringen, bedarf es einem Tunens, das bauartmässig aber nicht erlaubt ist.
Wenn du damit bei einer Kontrolle erwischt wirst, bekommst du Ärger !