Arbeitslosengeld 2 - Hartz 4 Geldleistungen versagbar wegen Geld auf Konto?

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Gibst du im Internet einmal ein ,, ALG - 2 Schonvermögen " , da kannst du die üblichen Freibeträge usw. nachlesen und wenn du einmal dabei bist, kannst du auch einmal eingeben ,, Vereinfachte ALG - 2 Antragstellung wegen Corona " , da solltest du dann auch finden wie lange dies möglich ist.

Dann dürftest du alleine nämlich 60 000 € und jede zum Haushalt gehörende Person weitere max. 30 000 € besitzen.

Im Normalfall darf man unter 21 Jahren max. 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = max. 3850 € haben, ab 21 Jahren gelten dann pro Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.

Würde man einmal bei deinem Beispiel bleiben und du würdest unter 21 sei und alleine wohnen, dann dürftest du max. diese 3850 € haben !

Derzeit würden dir dann bei Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete und ggf. noch ein zustehender Mehrbedarf zustehen, dass wäre dann dein Grundbedarf.

Angenommen du würdest dann 150 € über deinem Schonvermögen liegen, dann würdest du für den ersten Monat 150 € von deinem Grundbedarf abgezogen bekommen bzw. wenn du sonst kein anderes Einkommen hast, dann müssten normalerweise min. 30 € Versicherungspauschale berücksichtigt werden, dann also max. angenommen 120 € abgezogen werden.

isomatte  10.05.2021, 08:03

Danke Dir für Deinen Stern !

Du kannst dir dein Schonvermögen selbst ausrechnen. Bitte addiere 3100 und 150 für jedes Lebensjahr über 18.

Die Summe ist bis zur Grenze von 9750 nicht anzurechnen.

Nur wen du zuviel geld hast!

Beispiel du hast 150€ * 25 Also Lebensalter Dan hast du ein schon vermögen von 3750€ schon vermögen also hast du 250€ zuviel wen du 4000€ hast!

Aber das auch nur wen da nicht noch Freibeträge oder renten vorsorge dazu kommt!

also Nein versagen können sie das nicht aber dir nur die 200€ Auszahlen für alg2!

Aber wen du Älter bist zb über 40 hast du ein schon vermögen bis 10.000€ (Vieleicht auch bis 20.000€ )

Da kann das amt nichts anrechnen

Schonbetrag 150€je Lebensjahr mindest aber 3000 € dazu noch 700 € für Haushaltsnahe Anschaffungen.

bei 4000 € müsstest du also mindest 22 Jahre alt sein, damit das Geld nicht anrechenbar ist.

du hast das recht auf 150 euro pro lebensalter vermögensbeitrag. wenn du diesen überschreitest wirst du die differenz erst verbrauchen müssen und dann erst anspruch haben.

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