Ferienjob als Kind von Hartz 4 Empfängern?
Folgende Situation:
Ein 17-jähriger Schüler dessen Eltern Hartz 4 Empfänger sind, will ausschließlich in den Sommerferien arbeiten.
Wie viel darf er verdienen ohne Steuern zu zahlen oder das Arbeitslosengeld von den Eltern gekürzt wird. Und in welchem Zeitraum (bsp. Max 1000€ innerhalb eines Monats) ?
Und wie schaut’s mit der Bürokratie aus ? Müsste der Schüler dann zum Jobcenter? Ein Antrag stellen ? …. ?
3 Antworten
Wenn es ein reiner Ferienjob ist und man danach z.B. wieder die Schule besucht, dann darf man pro Jahr in den Ferien bis zu 2400 Euro ohne Anrechnung auf seinen Bedarf verdienen.
Steuer fallen erst bei über 1000 Euro Brutto an.
Verdient man mehr, dann gelten auf den übersteigenden Betrag wieder die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.
Also die ersten 100 Euro vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
Der wird dann theoretisch vom Netto abgezogen und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Netto Erwerbseinkommen, was dann auf den Bedarf angerechnet wird.
Im Internet findest Du eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung zum Ausdruck, da kannst Du eintragen von wann bis wann Du arbeitest und voraussichtlich verdienst.
Das schickst Du dann ans Jobcenter und wenn Du deinen Lohn dann aufs Konto bekommst, dann schickst Du dem Jobcenter eine Kopie davon und ggf.noch eine Einkommensbescheinigung, die der Arbeitgeber ausgefüllt muss.
Danke dir für deinen Stern !
Innert 4 Wochen darfst Du einen Ferienjob machen und hast einen Freibetrag von mindestens 1.200 €. Dieser Freibetrag war mal temporär erhöht worden auf 2.400 €; ob diese Grenze noch gilt, ist mir nicht bekannt.
Was die Steuern betrifft, so ist meines Wissens nach nur ein Minijob steuerfrei.
Das Arbeitslosengeld 2 von der Eltern wird nicht gekürzt - es verringert sich ggf. nur den Auszahlungsbetrag an die Bedarfsgemeinschaft. Der Kürzungsbetrag kann aus dem Verdienst ausgeglichen werden.
Wie viel darf er verdienen ohne Steuern zu zahlen oder das Arbeitslosengeld von den Eltern gekürzt wird.
Grob beantwortet: einen "Hunni" pro Monat. Darauf sind weder Steuern zu zahlen, noch erfolgt eine Leistungsanrechnung.
Das heißt es muss nicht innerhalb von 4 Wochen sein ? Sondern einfach über das ganze Jahr nur in den Ferien
Korrekt !
Nein, innert 4 Wochen . Zuminest gilt dies für Minderjährige.
Nicht korrekt.
Dann mach doch einmal das was man dir sagt und lese es selber nach, dann wirst Du sehen was korrekt ist und was nicht !
Was denn nun, entweder gelten diese 4 Wochen noch oder nicht ?
Das sich ein minderjähriges Kind an das Jugendarbeitsschutzgesetz halten muss sollte ja klar sein, wenn nicht, dann wird man es darüber aufklären.
habe ich dir schon mehr als nur einmal versucht zu erklären.
Nur, weil Du etwas erklärst, muß es nicht zwingend korrekt sein.
Ist da jemand etwas sehr eingebildet?
Nicht umsonst habe ich dir den Paragrafen genannt, den habe ich mir nicht ausgedacht, wenn Du nicht in der Lage dazu bist, dir diesen einmal zu suchen und durchzulesen, dann ist und bleibt das dein Problem und hat nichts mit eingebildet zu tun !
Hier kannst Du es offiziell nachlesen !
Arbeitslosengeld ll / Sozialgeld - Verordnung - ALG - ll - V
Zu meiner Zeit waren Ferienjobs steuerfrei. Ob das heut noch so ist, frag Mal den Jobanbieter.
Diese Grenze von 4 Wochen gibt es schon eine Zeit lang nicht mehr, habe ich dir schon mehr als nur einmal versucht zu erklären.
Siehe dazu im Internet Paragraf 1 Abs. 4 ALG - 2 Verordnung !