Muss ich auf der Arbeit die Toilette putzen?
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Ich arbeite in NRW in einer Bäckerei (mit Cafe) als Verkäuferin. Wir haben eine Toilette die wir uns mit den Kunden teilen müssen. Leider verlässt nicht jeder Kunde die Toilette so wie er sie vorgefunden hat. Nun ist meine Frage ob wir Verkäuderinnen verpflichtet sind die Toilette sauber zu machen. Wir arbeiten schließlich mit offenen Lebensmitteln. Falls wir das tun müssen, haben wir ein Recht auf Impfung? Kann mir evt auch jemand sagen ob wir "Nichtkunden" auch auf Toilette lassen müssen!
Hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
7 Antworten
Na ja, während der Arbeit und es wird bezahlt, warum nicht! Gerade weil ihr mit offenen Lebensmitteln arbeitet wird doch "verstärkte" Hygiene, auch Persönliche erwartet. Impfungen (HEP A/B, Diphterie,Tetanus) dürfte bedingt durch eure Tätigkeit sowieso von der KV übernommen werden.
Ob "Nichtkunden" auf die Toilette dürfen kann euer Chef per Hausrecht bestimmen.
MfG Ursusmaritimus
Nein, lecker ist es nicht! Aber es ist eine Arbeit welche getan werden muss. Wenn man euch hygienisches Handwerkszeug (Handschuhe, Reinigungsmittel etc.) zur Verfügung stellt.......
MfG Ursusmaritimus
Nicht wenn sie Verkäuferin ist.Das selbe wenn du Busfahrer bist und die Toilette putzen musst!!!!
Rechtlich betrachtet wäre es eine "artfremde" Tätigkeit die man nicht verrichten muß, solange es nicht vertraglich fixiert ist. ABER..hier wird das Kunden-WC ebenso von den Mitarbeitern benutzt. Also "könnte" der Chef sagen, jeder macht die Toilette nach Benutzung sauber. Arbeitsrechtlich wäre es eine "zumutbare" Tätigkeit.
Ja natürlich, da hast du Recht. Aber es ist halt nicht gerade lecker die Fäkalien anderer Leute weg zu machen. Ich rede jetzt auch nicht davon die Toilette ganz normal zu putzen, aber wenn jemand nicht abspült, die Toilettenbrille braun ist und die Toilettenbürste auch noch drin steckt kann mich doch keiner zwingen das sauber zu machen, oder?
Zwingen kann man dich da nicht. Zumutbar wäre es in diesem Fall auch nicht. Wenn die Toilette "normal" verschmutzt ist aber schon. Das hat übrigens nichts mit deiner übrigen Tätigkeit zu tun. Es gibt Möglichkeiten sich vor Aufnahme der regulären Tätigkeit zu säubern, respektive zu schützen vorher.
Ich sag immer, mach das was dein Chef dir sagt. Auch wenn es eklig ist, aber du machst ein besseres Bild wenn du das Klo putzt, ohne dich zu weigern. Heutzutage muss man sich eben manchmal die Hände schmutzig machen. Ich meine du bekommst ja für deine Arbeit gezahlt, dann putze auch. Das was die Lebensmittel angeht: Kittel ausziehen, anderen Kittel anziehen, Gummihandschuhe drüber, Klo putzen, den anderen Kittel ausziehen, den Kittel fürs Geschäft wieder anziehen, die Hände waschen und fertig. Gegen was willst du dich impfen lassen?
Nichtkunden die die Toilette benutzen haben wir auch. Wir ärgern uns auch drüber. Aber was sollen wir machen? Möchtest ja keine Kunden oder andere Leute verärgern. Wir sind am Land und die einzige Bäckerei mit Toiletten. Die Konkurrenz gegenüber hat keine WC Anlagen.
Uns wärs lieber wenn die Leute die unsere Toilette benutzen auch irgendwas kaufen. Egal was.
Aber es gibt auch welche, die uns Trinkgeld für die sauberen Sanitäranlagen geben :)
Sowas freut uns :)
Das kommt darauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht. Normalerweise gehört das säubern der sanitären Anlagen nicht zum Tätigkeitsbereich einer Verkäuferin
sehe ich genauso.
...und Finanzbeamte müssen keine Fleischereiprodukte verkaufen, und Gabelstaplerfahrer keine Quartalsabschlüsse erstellen, es sei denn, es ist verbindlich vereinbart.
Ja natürlich, da hast du Recht. Aber es ist halt nicht gerade lecker die Fäkalien anderer Leute weg zu machen. Ich rede jetzt auch nicht davon die Toilette ganz normal zu putzen, aber wenn jemand nicht abspült, die Toilettenbrille braun ist und die Toilettenbürste auch noch drin steckt kann mich doch keiner zwingen das sauber zu machen, oder?