Zählt der Toiletten Gang zur Arbeitszeit?

2 Antworten

Ich arbeitete auch mal in einem ähnlichen Zeiterfassungssystem und konnte mich abseits der weiten Anfahrtstrecke und der geringen Entlohnung ( Zeitarbeit vor ca. 15 Jahren ) nicht darüber beschweren.

Wenn kein Arbeitsauftrag anlag, sagte man nur dem Vormamlocher bescheid, loggte sich kurzbaus der EDV aus und konnte problemlos ausserhalb der regulären Pausenzeiten zum Pott, oder gar auch mal eine piefen.

Flurförderzeug einfach beim Pott ausserhalb der Fahrwege an gekennzeichnete Flächen abgestellt, oder neben den Raucherbereichen.

Wenn ein neuer Auftrag reinkam, piepste das EDV-Empfangsgerät am Fahrzeug . Dann hat man sich wieder eingebucht ins System und gut.

Freilich nur diejenigen Stunden bezahlt, wo man pro Schicht auch tatsächlich im System eingeloggt war.

Die Abmeldung beim Vormann war nur deswegen wichtig, dass man wusste, ob jemand gesundheitsbedingt dauerhaft die Schicht abbrechen musste.

Also mir gefiel das ganz gut...

Das beantwortet allerdings nicht die Frage.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/gehoeren-toilettenpausen-zur-arbeitszeit/08/

Fazit

Entgegen einer weitläufigen Annahme ist der Toilettengang während der Arbeitszeit keine dienstliche Tätigkeit und damit auch nicht vom Unfallschutz umfasst.

Die auf der Toilette verbrachte Zeit stellt somit zwar auch keine Arbeitszeit dar, darf vom Arbeitgeber aber auch nicht von dieser abgezogen werden.

Stimmt wohl - gerade mit Versicherung :-)