Muss ein FSJ in der Lohnsteuererklärung angegeben werden?
Hallo, ich dachte "machste mal flott deine Steuererklärung" und dann ist mir aufgefallen, dass ich das FSJ gar nicht berücksichtigen kann, da es eine solche "Berufsgruppe" gar nicht gibt ^^. Grundsätzlich handelt es sich ja um eine Steuerfreiebeschäftigung. Muss ich diese dann gar nicht mit berücksichtigen?
Liebe Grüße
3 Antworten
Die Einnahmen aus dem BFD, FSJ oder FÖJ werden grundsätzlich besteuert - nicht jedoch das Taschengeld.
Nur das Taschengeld ist gem. § 3 Nr. 5. Buchstabe f in Verbindung mit § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes steuerfrei.
Du müsstest ja eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben; sie ist in der Anlage N, wie bei einem regulären Job, zu erfassen.
Hast du überhaupt Lohnsteuer gezahlt?
FSJ und Steuer? Machst Du Scherze? Womöglich noch das Praktikum mit hinein nehmen.