Muss ein FSJ in der Lohnsteuererklärung angegeben werden?

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Die Einnahmen aus dem BFD, FSJ oder FÖJ werden grundsätzlich besteuert - nicht jedoch das Taschengeld.

Nur das Taschengeld ist gem. § 3 Nr. 5. Buchstabe f in Verbindung mit § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes steuerfrei.

Du müsstest ja eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben; sie ist in der Anlage N, wie bei einem regulären Job, zu erfassen.

Hast du überhaupt Lohnsteuer gezahlt?

FSJ und Steuer? Machst Du Scherze? Womöglich noch das Praktikum mit hinein nehmen.