Geringere Einkommensteuerrückzahlung, wenn Riesterrente bei Steuererklärung angegeben wird?

9 Antworten

Tja ein wenig respektlos von mir... Es liegt unter Garantie daran, dass Du die Eingaben nicht richtig vornimmst.

Du hast in Deiner Einleitung es GENAU RICHTIG beschrieben. Es gibt nur mehr und nicht weniger. Das Wort heißt ja auch Günstigerprüfung.

Und wenn Du irgendwie Zweifel an meinen Aussagen hast, dann lass doch den Punkt Riester einfach weg. Hier wird wirklich nur überprüft, ob der zusätzliche Sonderausgabenabzug zum Tragen kommt.

Sorry, aber Riester einfach weglassen!?!? Schwachsinn, man solte schon prüfen ob die Steuerersparnis günstiger ist als die Zulagen, das sit nunmal das System von Riester!

Hi! Welches Programm benutzt du für die ESt.-Berechnung? Vielleicht kann man dann helfen!

Ich habe genau das selber Problem. Ich benutze die Software Quicksteuer. Für 2016 wurde mir 360 abgezogen und für 2017 316,50 Euro. Das m uss doch die reinste Verarschung vom Staat sein. Man kriegt pro Kind 300 Euro Zulage, aber man muss es über die Steuererklärung, sogar mehr, zurückzahlen. Ich müsste bei mir wohl mal die Kinderzulage streichen lassen. Das kann doch nicht sein, dass ich dadurch Minus mache

Hallo zusammen,

ich verwende das WISO-Sparbuch 2010. Ich habe mal ein bisschen mit den Werten gespielt.

Das ganze sieht folgendermaßen aus: Wenn wir keine Riesterverträge hätten, müssten wir für 2009 ca. 883 EUR nachzahlen. Wenn ich nur meinen Vertrag ohne Kinderzulage angebe, beträgt die Nachzahlung lediglich ca. 302 EUR. Wenn ich dann den Vertrag meiner Frau eintrage, kommt die Software auf eine Nachzahlung von ca. 633 EUR.

Nachdem ich weiter gespielt habe, habe ich gesehen, dass beim Löschen der Kinderzulage die Nachzahlung wieder auf ca. 302 EUR sinkt. Werde ich irgendwie durch die Kinderzulage "bestraft"?

Für mich ist das schwer nachzuvollziehen. Wenn diese Ergebnisse stimmen, könnte ich durch Weglassen des Vetrags meiner Frau letztendlich Geld gewinnen, oder nicht? Oder müssen die Riester-Verträge in jedem Fall beim Finanzamt angegeben werden?

Viele Grüße

Der Michel aus der Sussenschueppel

Dann wird es von Amts wegen korrigiert. Fakt ist: Die Zulagen erhöhen die EST-Last - weil sie der EST zugeschlagen werden. Dafür kommt der Sonderausgabenabzug zum Tragen. Daher mein Verweis auf die Günstigerprüfung.

Vielleicht hast du irgendwo einen Haken (z.B. Günstigerprüfung) vergessen?

Oder was bei mir mal einen Riesenunterschied gemacht hat: ein Haken, damit die Kapitalerträge in der ESt-Erklärung berücksichtigt werden und nicht der Abgeltungsteuer unterworfen!

Ansonsten glaub ich, du hast sicher irgendwas falsch eingetragen oder sonstwie falsch gemacht... schau nochmal genau nach!

Viel Erfolg!