Steuerklärung Student

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In dem Sinne wirst du wohl ganz normal als Sozialversicherungspflichtiger behandelt. In deiner EK gibtst du ganz normal als Arbeitnehmer deine Angaben an. Zusätzlich machst du dann natürlich auch deine Angaben bei" Weitere Bezüge und Einkünfte".. " Sonstige Leistungen". der Verlustvortrag kann sich dan unter Umständen erübrigen ,weil du ja dann schon deine Werbungskosten voll in Anrechnung bringen kannst.( Alle deine Werbungskosten auch fürs Studium das Komplette ,Arbeitsmittel , Bücher, Arbeitswege , Arbeitswege zur Uni, etc. ) Solltest an Lohnsteuern und Soli = Betrag , darüber kommen würde unter Umständen auch ein Verlustvortragh in Frage kommen , der kann dann im Folgejahr übernommen werden. MFG Rudi

KPape 
Fragesteller
 17.02.2013, 18:17

Mit "Weitere Bezüge und Einkünfte".. " Sonstige Leistungen" meinst du das Bafög, was ich erhalten habe? Wirkt sich das dann negativ auf die Steuerrückzahlung aus? Was ist ein Verlustvortrag?

rudolfweiher  17.02.2013, 22:36
@KPape

Ja genau das Bafög musst du dort angeben.In wieweit sich das jetzt bei dir Auswirkt ,ob Positiv oder Negativ hängt von mehreren Faktoren ab; von deinem gesamt Einkommen und deinen Gesamten Werbungskosten die du im gesammten Veranlagungsjahr hattest. Verlustvortrag kommt eigentlich für "Nur " Azubis und "Nur" Studenten in Frage . Da macht man trotzdem eine Erklärung mit den Einnahmen und Werbungskosten obwohl man keine Lohnsteuern und Soli gezahlt hat.Vom FA bekommt man dann einen Bescheid über einen Verlustvortrag mit dem kannst du die Werbungskosten dann im Folgejahr nach Abschluß der Lehre oder Studiums in Anrechnung bringen und werden dann Berücjksichtigt. MFG Rudi

Meiner Meinung nach ist das ein Minijob. Keine Sozialversicherung aber Rentenversicherung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Geringfügige_Beschäftigung

KPape 
Fragesteller
 16.02.2013, 13:05

die Rentenversicherung ist aber Teil der Sozialversicherung und ich habe auch mehr als 400€ monatlich verdient, was dann auch dem Mini-Job widerspricht