Muss man Kindergeld zu 100% versteuern?

3 Antworten

Wenn ich die anderen Posts so zusammenfasse...

1.) Das Kindergeld ist immer steuerfrei. Wie du leicht kontrollieren kannst, wurde es auch nicht deinen Einkünften sondern (zutreffenderweise) deiner Einkommensteuer-Jahressteuer zugerechnet. Unterm Strich wird dir das KG in Höhe von 1.840 € somit wieder weggenommen - stattdessen bekommst du für 10 Monate die vollen Kinderfreibeträge,wodurch sich deine Jahressteuer bspw. um geschätzt 2.050 € verringert. Unterm Strich sparst du also rund 210 €.

Die Darstellungsmethode dieses Rechenschritts im Bescheid führt bei vielen Betroffenen zunächst zu großer Verwirrung, ... bis der Groschen dann mal fällt.

2.) Dass dein Programm dies zuvor nicht angewendet hat, liegt vermutlich daran, dass du durch die Abweichung bei den Sonderausgaben ein geringeres z.v.E. ermittelt hast, wo das Kindergeld noch die günstigere Variante darstellte. Erst durch die Erhöhung des z.v.E. im FA war dann der Freibetrag günstiger.

3.) Geben die Erläuterungen im Bescheid etwas zu der SA-Abweichung her? Evtl. mal im FA anrufen und nach der präzisen Änderung zu den gemachten Angaben fragen...

micholee 
Fragesteller
 10.01.2016, 01:47

Tatsächlich. Ich habe bei der Lohnsteuerbescheinigung die "steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zur KK und PV" vergessen anzugeben. Sobald ich die fehlenden Angaben hinzufüge und mit Elster die Steuerberechnung erneut durchführe, wird das Kindergeld wie im Steuerbescheid des Finanzamt aufgelistet. Das zu versteuernde Einkommen ist auch identisch zum Steuerbescheid. Der einzige Unterschied ist, dass das Finanzamt 22,2621 v.H vom Einkommen ansetzt und Elster nur 20,9745 v.H. annimmt. Meine Frau hatte Mutterschaftsgeld und Elterngeld erhalten, die sind aber ordnungsgemäß in Anlage N in Zeile 29 aufgeführt. (Wäre die letzte Ungereimheit die ich habe)

 

micholee 
Fragesteller
 10.01.2016, 13:13
@micholee

Thema hat sich erledigt. ich habe in der Lohnsteuerbescheinigung noch einen kleinen Fehler gefunden. ==> Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, bzw. Verdienstausfallentschädigung hatte ich ebenso vergessen. (Irgendwie war ich neben der Kappe)

Das Finanzamt vergleicht die Varianten "Kindergeld" und "Kinderfreibetrag".

Die günstigere Variante wird gerechnet, und das ist hier wohl die Variante "Kinderfreibetrag".

Zur Berechnung der Vorsorgeaufwendungen reichen die Angaben nicht aus.

Da müsstest Du beide Berechnungen einzeln vergleichen.

Dass Dein Programm aber die Günstigerprüfung für die Kinderkomponenten nicht geprüft hat, wundert mich aber.

micholee 
Fragesteller
 04.01.2016, 22:19

Hi,

danke für die Antwort. Ich habe mal die Vorsorgeaufwendungen etwas detaillierter gelistet:

http://ge.tt/3bhWfEV2/v/0

Ich habe "Elster" als Programm genutzt. Obwohl ich die Anlage "Kind" ausgefüllt habe, hat er in seiner Berechnung unten nur folgendes gelistet:

zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen für 1 Kind(er) i.H.v. 7.008 € . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49.XXX Euro

Helmuthk  05.01.2016, 09:46
@micholee

Ich denke mal, Du hast die Werte nicht richtig eingegeben.

Dass merke ich schon daran, dass Dein Programm den Kinderfreibetrag und den Kinderbetreuungsfreibetrag nicht berücksichtigt hat.

Diese Beträge werden übrigens- wie das Kindergeld- gezölftelt und hier nur für 10 Monate angerechnet.

Die Vorsorgeaufwendungen werde ich nicht prüfen.

Aber schau mal in die "Anlage Vorsorgeaufwand", ob Du auch die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung richtig eingetragen hast.

In dieser Anlage kann man leicht Fehler machen.

Nimm etwas Geld in die Hand und lass die Steuererklärung und den Bescheid von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfe- Verein prüfen.

micholee 
Fragesteller
 10.01.2016, 01:49
@Helmuthk

Hallo danke, so war es tatsäclich, siehe Kommentar von mir zum Beitrag von "NickgF". Ich habe nun den identischen Betrag der zu versteuern ist, bis auf eine letzte Ungereimheit mit dem Steuersatz.

micholee 
Fragesteller
 10.01.2016, 13:14
@micholee

Thema hat sich erledigt. Siehe oben

Kindergeld ist eine Steuerermäßigung. Der Ansatz des alternativen Kinderfreibetrages ist bei dir bei der Steuerberechnung günstiger, deshalb die wird die bereits ausgezahlte Steuerermäßigung der tariflichen Steuer wieder zugerechnet. Entweder Freibeträge oder Kindergeld.