Muss man Kindergeld zu 100% versteuern?
Hallo Leute, ich habe heute den Vergleich (links Erklärung, rechts Bescheid) zu Steuererklärung 2014 erhalten. Was mich irritiert ist, dass das Kindergeld zu 100% an den zu versteuernden Betrag hinzugezählt wird? Obwohl ich in Elster die 1840 Euro Kindergeld angegeben habe, hat er mir das links (Erklärung) nicht angezeigt, das Finanzamt rechtnet dies jedoch zu 100% zur Versteuerung. D.h., ich habe zwar 1840 Kindergeld erhalten, die muss ich aber zu 100% versteuern. Ist das so richtig?
Komisch auch, dass Elster (links Erklärung) bei 56.444 weniger Einkommensteuer ermittelt, als das Finanzamt bei 54.904.
Genauso komisch, dass Elster Bei Vorsorgeaufwendungen bis zu 11.xxx Euro hochgeht, aber das Finanzamt sagt, dass der Höchstbetrag erreicht sei. (Das sollte doch Elster auch bereits berücksichtigen)
Über Tipps, vor allem wegen dem Kindergeld wäre ich euch sehr dankbar.
Link zum Bescheid (Vergleich): http://ge.tt/9koDYEV2/v/0
3 Antworten
Wenn ich die anderen Posts so zusammenfasse...
1.) Das Kindergeld ist immer steuerfrei. Wie du leicht kontrollieren kannst, wurde es auch nicht deinen Einkünften sondern (zutreffenderweise) deiner Einkommensteuer-Jahressteuer zugerechnet. Unterm Strich wird dir das KG in Höhe von 1.840 € somit wieder weggenommen - stattdessen bekommst du für 10 Monate die vollen Kinderfreibeträge,wodurch sich deine Jahressteuer bspw. um geschätzt 2.050 € verringert. Unterm Strich sparst du also rund 210 €.
Die Darstellungsmethode dieses Rechenschritts im Bescheid führt bei vielen Betroffenen zunächst zu großer Verwirrung, ... bis der Groschen dann mal fällt.
2.) Dass dein Programm dies zuvor nicht angewendet hat, liegt vermutlich daran, dass du durch die Abweichung bei den Sonderausgaben ein geringeres z.v.E. ermittelt hast, wo das Kindergeld noch die günstigere Variante darstellte. Erst durch die Erhöhung des z.v.E. im FA war dann der Freibetrag günstiger.
3.) Geben die Erläuterungen im Bescheid etwas zu der SA-Abweichung her? Evtl. mal im FA anrufen und nach der präzisen Änderung zu den gemachten Angaben fragen...
Das Finanzamt vergleicht die Varianten "Kindergeld" und "Kinderfreibetrag".
Die günstigere Variante wird gerechnet, und das ist hier wohl die Variante "Kinderfreibetrag".
Zur Berechnung der Vorsorgeaufwendungen reichen die Angaben nicht aus.
Da müsstest Du beide Berechnungen einzeln vergleichen.
Dass Dein Programm aber die Günstigerprüfung für die Kinderkomponenten nicht geprüft hat, wundert mich aber.
Kindergeld ist eine Steuerermäßigung. Der Ansatz des alternativen Kinderfreibetrages ist bei dir bei der Steuerberechnung günstiger, deshalb die wird die bereits ausgezahlte Steuerermäßigung der tariflichen Steuer wieder zugerechnet. Entweder Freibeträge oder Kindergeld.