Muss man Kindergeld zu 100% versteuern?

3 Antworten

Wenn ich die anderen Posts so zusammenfasse...

1.) Das Kindergeld ist immer steuerfrei. Wie du leicht kontrollieren kannst, wurde es auch nicht deinen Einkünften sondern (zutreffenderweise) deiner Einkommensteuer-Jahressteuer zugerechnet. Unterm Strich wird dir das KG in Höhe von 1.840 € somit wieder weggenommen - stattdessen bekommst du für 10 Monate die vollen Kinderfreibeträge,wodurch sich deine Jahressteuer bspw. um geschätzt 2.050 € verringert. Unterm Strich sparst du also rund 210 €.

Die Darstellungsmethode dieses Rechenschritts im Bescheid führt bei vielen Betroffenen zunächst zu großer Verwirrung, ... bis der Groschen dann mal fällt.

2.) Dass dein Programm dies zuvor nicht angewendet hat, liegt vermutlich daran, dass du durch die Abweichung bei den Sonderausgaben ein geringeres z.v.E. ermittelt hast, wo das Kindergeld noch die günstigere Variante darstellte. Erst durch die Erhöhung des z.v.E. im FA war dann der Freibetrag günstiger.

3.) Geben die Erläuterungen im Bescheid etwas zu der SA-Abweichung her? Evtl. mal im FA anrufen und nach der präzisen Änderung zu den gemachten Angaben fragen...

Das Finanzamt vergleicht die Varianten "Kindergeld" und "Kinderfreibetrag".

Die günstigere Variante wird gerechnet, und das ist hier wohl die Variante "Kinderfreibetrag".

Zur Berechnung der Vorsorgeaufwendungen reichen die Angaben nicht aus.

Da müsstest Du beide Berechnungen einzeln vergleichen.

Dass Dein Programm aber die Günstigerprüfung für die Kinderkomponenten nicht geprüft hat, wundert mich aber.

Kindergeld ist eine Steuerermäßigung. Der Ansatz des alternativen Kinderfreibetrages ist bei dir bei der Steuerberechnung günstiger, deshalb die wird die bereits ausgezahlte Steuerermäßigung der tariflichen Steuer wieder zugerechnet. Entweder Freibeträge oder Kindergeld.