Hauskauf und Renovierung von der Steuer absetzbar?
Hallo,
ich bin Arbeitnehmer und gebe jedes Jahr meine Steuererklärung ab. Wegen relativ hoher Fahrtkosten und der Summe anderer Umstämde bekomme ich immer etwas zurück.
In diesem Jahr habe ich ein gebrauchtes Haus gekauft. Es musste praktisch vollständig renoviert werden. Sind diese (Material-)Kosten eigentlich auch irgendwie steuerlich zu berücksichtigen? Gibt es eventuell Höchstgrenzen? Wie und wo erfolgt die Abgrenzung?
Was darf z.B. angegeben werden (neue Küche, neues Bad, Teppichboden, Fliesen, neue Terrasse, Notargebühren, etc.) ?
Handwerkerrechnungen sind fast nicht angefallen, da ich nahezu alles alleine mache und auch große Energieinvestitionen sind nicht erfolgt.
Ein paar Hinweise wären klasse, denn ich habe keinen Stezerberater.
DANKE!
Thnne
6 Antworten
Wie viele schon geschrieben haben, die Zeit der Eigenheimzulage ist seit 2006 abgelaufen.
Materialkosten bleibst Du auch darauf hängen.
Einzig die Handwerkerkosten (nicht das Material) sind abziehbar. Die Komponente wieviel die Arbeitsleistung gekostet hat muß auf der Rechnung ausgewiesen sein und Du mußt die Rechnung zwingend per Überweisung bezahlt haben, sonst bekommst Du keine Steuervergünstigungen.
Bei Deiner Schilderung einer prakt. vollständigen Renovierung wird das von EnnoBecker genannte wichtige Kriterium: Es darf sich nicht um Herstellungskosten handeln... wohl zutreffend sein. Da Du alle Bereiche renoviert hast, darf die Grenze des § 6 (1) Nr. 1a EStG in Höhe von 15% der Anschaffungskosten innerhalb der ersten drei Jahre überschritten worden sein.
Das Problem ist nur theoretisch. Da Du alles mehr o weniger selbst gemacht hast, würde ich jetzt frech die wenigen Handwerkerrechnungen die Du noch hast einfach absetzen... (Mantelbogen!!!)
wenn du vermieter bist.... ( einliegerwohnung ? )..... ja,
sonst nicht....
ich wuerde mich an einen steuerberater wenden,
denn nur der kennt sich richtig aus...
beim hauskauf sind eher grunderwerbssteuern fällig,da gibts nix abzusetzen,höchstens handwerkerrechnungen,mietzahlungen kann man ja auch nicht steuerlich geltend machen
Den Hauskauf kannst du nicht von der Steuer absetzen, schließlich kann ich das mit der Miete auch nicht machen. Von der Renovierung hättest du dann einen Anteil der Handwerkerkosten absetzen können, wenn sie denn angefallen wären. Da du alles/viel allein gemacht hast, fällt das also auch weitgehend aus. Schau mal, was du doch an Rechnungen hast. Und gebe die dann an.
Hallo, leider nicht, wenn du für sich selber haus gekauft oder gebaut hast. Teilweise kannst du aber Arbeitstunden von Handwerker absetzen, als Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältn.,Dienstleistung, Handwerksleistung. Dann muss du Rechnung und Geld Überweisung nachweisen. mfg