Steuerrückerstattung auf konto der eltern statt meins, kann ich das geld rückwirkend auf MEIN konto umbuchen lassen?

11 Antworten

NEIN. Das Finanzamt ist aus dem Schneider. Das ist jetzt nur noch eine Sache zwischen dir und deinen Eltern.

Seit mehreren Jahren ist es möglich, seine Steuererklärung elektronisch per ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln. Anfangs musste noch die Steuererklärung (der Lohnsteuerjahresausgleich) in papierform unterschrieben eingereicht werden. Ich glaub so bis 2012/2013...ich weiß es nicht genau.

Fakt ist, dass seit einigen Jahren keine Unterlagen in Papierform mehr eingereicht werden müssen. Deshalb ist es möglich, dass deine Eltern für dich einen Lohnsteuerjahresausgleich machen konnten.

Ich z.B. mache schon seit 5 Jahren die Steuererklärung für meinen Lebensgefährten, ohne dass er davon weiß oder mitwirkt. Selbstverständlich gebe ich seine Bankverbindung an, damit das Geld auch bei ihm ankommen kann.

Deshalb können auch deine Eltern ohne dein Mitwirken deinen Jahresausgleich beantragen. Bist du sicher, das das Geld auf das Konto deiner Eltern ging????

Auf dem Steuerbescheid, oberhalb des unteren Drittels steht der Satz:

"Das Guthaben von .....,.. € wird erstattet auf das Konto mit der IBAN DE................. bei der XYZ Bank/Sparkasse.

Kennst du diese Bankverbindung? Da in dem Satz der Klarname der Bank steht, kannst du dort am besten persönlich mit dem Brief und mit Personalausweis nachfragen, ob das dein Konto ist, weil da dein Steuererstattung gutgeschrieben wurde.

Vlt haben deine Eltern für dich noch aus Kindheitstagen ein Konto für dich, auf dem sie seit deiner Geburt sparen und es dir zur Hochzeit aushändigen wollen???

Da war aber Naliaiaia noch nicht auf dieser Welt, als es noch den Lohnsteuerjahresausgleich gab ;)

@Helefant

Ob Lohnsteuererklärung oder Einkommensteuererklärung oder Steuererklärung allgemein, ja, früher nannte man das Lohnsteuerjahresausgleich. Fakt ist, die Eltern haben den gemacht und es stellt sich die Frage, wem gehört das Konto inm Steuerbescheid???

Es handelt sich ja um deine eigene Steuererklärung. Du bist dafür verantwortlich welches Konto auf deiner Steuererklärung angegeben ist.
Wenn deine Eltern deine Steuererklärung gemacht haben (mit deinem Wissen), ist ein bewusst falsch angegebenes Konto ein Betrug deiner Eltern an dir. Aber das Finanzamt kann nichts dafür, weil du bist dafür verantwortlich, dass auf deiner Steuererklärung die richtige Kontonummer steht.
Auf jeden Fall darfst du zukünftig deine Steuererklärung nicht mehr von deinen Eltern machen lassen.

Indem du die Steuererklärung unterschrieben hast, hast du versichert das deine Angaben der Wahrheit entsprechen und nach deinem besten Wissen und Gewissen getätigt wurden. Dazu gehört auch die Angabe der Bankverbindung. Das Finanzamt müsste nur tätig werden, wenn es auf eine falsche Bankverbindung überwiesen hätte. Hat es aber nicht. Sollte es eine alte Bankverbindung von dir sein müsstest du auch glaubhaft nachweisen, warum du keine Verfüngungsgewalt mehr darüber hast.

Das kann eigentlich gar nicht sein.

Wenn das wirklich so sein sollte, müsste die Behörde dir Schadenersatz zahlen.

was hat das Finanzamt damit zu tun? Sie wird die Steuererklärung unterschrieben haben und somit ist das Finanzamt raus aus dem Schadenersatz. Wenn die Eltern die Unterschrift gefälscht haben, leistet das Finanzamt ebenfalls keinen Schadenersatz, da es Betrug wäre...

klar, die Behörde muß Schadenersatz zahlen.

du glaubst den Quatsch auch noch, oder?

das Geld wurde vom Finanzamt auf das in der Steuererklärung angegebene Konto überwiesen. auf das Konto der Eltern.

somit hat das Finanzamt seine Verpflichtungen erfüllt!

Die Ebene des Schadenersatzes spielt zwischen Eltern und Kind!

Nein, das geht nicht. Hast du deine Eltern denn nie nach der Steuererklärung bzw. dem Bescheid gefragt? Wenn du 3 Jahre bereits eine Steuererklärung gemacht hast, die du ja auch unterschrieben hast, dann musst du dich doch auch mal nach dem Verbleib des Bescheides erkundigen.

was hast du denn gearbeitet, dass du so viele steuern gezahlt hast.