Fortbildungskosten = Betriebsausgaben oder Werbungskosten?

4 Antworten

Wenn es um Kenntnisse für Deine selbständig ausgeübte Tätigkeit handelt, dann sind es Betriebsausgaben.

Die Beurteilung könnte präziser erfolgen, wenn wir Deine Tätigkeit kennen würden und die Art der Fortbildung.

Sind die Fortbildungskosten im Rahmen des Gewerbes erfolgt, so wären das Betriebskosten und diese hätten in deiner Gewinn-Verlustrechnung als Ausgaben verbucht werden müssen.

Dadurch hätte sich dein zuversteuernder Gewinn reduziert.

Erfolgte die Fortbildung im Rahmen deiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als Angestellter, so wären das Werbungskosten gewesen.Und waren diese Kosten geringer als der Freibetrag, so wird dir maximal der Freibetrag anerkannt.

Und was ich nicht verstehe: du hast dich Ende 2017 nebenbruflich Selbstständig gemacht -- also Nov. und oder Dez.

Wie kannst du da Fortbildungskosten 1/2016 bis 12 2107 für dein Gewerbe gehabt haben?

Bis zu deiner offiziellen Selbstständigkeit wären alle Fortbildungskosten als Werbungskosten einzutragen, sofern sie nicht dem Aufbau der Selbstständigkeit dienten. Somit wären das vorbetriebliche Kosten.

mach betriebsausgaben

du musstest diese fortgänge besuchen, damit du mit deinem betrieb konkurrenzfähig bist

Wenn es Fortbildungskosten für die selbständige Tätigkeit/gewerbliche Tätigkeit waren, dann sind es Betriebsausgaben.