Bei der Steuererklärung unwissentlich falsche Angaben gemacht - welche Nachteile können entstehen?

5 Antworten

Wenn bei meiner Steuerklärung meine Zahlenangaben zum Jahresbruttolohn, Lohnsteuer, Kirchensteuer geringfügig von den wahren Werten abweichen, können dann dadurch für mich Nachteile entstehen?

Nicht wirklich. Dein(e) Arbeitgeber ist/sind nämlich verpflichtet all diese Daten automatisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Ergo wird das FA die korrekten Daten anwenden.

Werden aus irgendeinem Grund die Daten nicht übermittelt wird das FA von dir den Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung anfordern. Reichst du den nicht ein, hast du eben Pech gehabt und wirst geschätzt.

@JackTheTrickser

Nomen est omen

Du willst u.a. wirklich nur 64% deiner tats. einbehaltenen Lohnsteuer angeben?

Ist dir klar, dass du dich damit selber um rund 1.700 € schädigen würdest (deine Worte "geringfügige Abweichung"). Damit hättest du dich selber ausgetrickst. Sei froh, dass das Finanzamt "diesen Unsinn" nicht mitmacht...

Für mich total unklar - was bezweckst du denn mit dieser "verrückten" (sorry) Vorgehensweise eigentlich ?

Naja ich will halt mein Geld zurück, was mir zusteht, kenne aber die tatsächlichen Zahlen nicht.

Also - das Finanzamt wuerde wohl schon gerne die exakten Werte haben. Gibst du da Werte an, die nicht stimmen, dann kann dir das wohl als Steuerbetrug ausgelegt werden.


Also - ich wuerde mich bei sowas unbedingt mit dem Sachbearbeiter beim Finanzamt in Verbindung setzen um etwaige Unklarheiten zu klaeren. Falsche Einkuenfte und Lohnsteuer anzugeben ist keine gute Idee.

Denke dran - du musst ja auch fuer die Richtigkeit dieser Daten unterschreiben.

Kontakt mit dem Sachbearbeiter nicht nötig ....

mir wurden von einem Mandanten nicht alle Lohnsteuerbescheinigungen vorgelegt. somit hatte ich andere Werte als das Finanzamt. im Bescheid war nur der Hinweis: Es wurden die von den Arbeitgebern übermittelten Werte angesetzt.

vom Finanzamt werden die Werte angesetzt, die elektronisch vom Arbeitgeber / von den Arbeitgebern übermittelt wurden

Ich hatte dieses Jahr auch ein paar Fragezeichen. Ich habe einen Begleitbrief geschrieben und das erklärt. Damit lief alles glatt.

Falsche Angaben können zu Problemen führen, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Lieber mit allem offen umgehen.