Steuererklärung km Pauschale
Hallo,
mache gerade meine Steuererklärung für das letzte Jahr fertig. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich bei der Erklärung, die ich letztes Jahr gemacht habe, totalen Mist angegeben habe - zu meinem Nachteil natürlich. :-(
Statt der Arbeitstage (also bei Zeile 35, wo "aufgesucht am" steht, habe ich die Urlaubs- und Krankheitstage nochmal eingegeben, was natürlich viel weniger Tage sind. Ärgere mich total! Und der Prüfer vom Finanzamt ist das wohl auch nicht aufgefallen!? Oder dürfen die auf so ein Versehen nicht aufmerksam machen?? Das muss dem doch aufgefallen sein!? Um das rückwirkend zu ändern, ist es wohl zu spät oder?
Außerdem habe ich bei "Entfernung" bei "davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem PKW zurückgelegt" immer nochmal die km von der einfachen Strecke angegeben, die ich auch schon bei der "einfachen Entfernung" angegeben habe.
Ist das richtig oder muss ich die einfache Entfernung mit den Arbeitstagen multiplizieren und das Ergebnis eintragen?
Danke für eure Antworten!
Tina
6 Antworten
Du kannst es versuchen, indem Du an das Finanzamt schreibst und Ihnen mitteilst, dass Dir der Fehler erst jetzt aufgefallen ist. Ich denke aber, dass der Bescheid Rechtskraft erlangt hat und sich nichts mehr ändern läßt. Versuchen würde ich es dennoch, denn wenn Du es nicht versuchst wirst Du Dich weiter ärgern. Da es sich mit einem formlosen Schreiben erledigen lässt solltest Du den Versuch starten.
Eigentlich musst du nur die Anzahl der Arbeitstage und die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angeben und außerdem, ob du mit eigenem PKW oder auf welche sonstige Weise du gefahren bist. Sieh dir mal den Steuerbescheid vom letzten Jahr an, was dort unter 'Werbungskosten' steht, evtl. wurde ja doch der richtige Betrag berücksichtigt.
Nein, es wurden leider meine Urlaubs- und Krankheitstage mit den 30 Cent multipliziert. :-(
Was die Anzahl der Arbeitstage bzw. Urlaubs- / Krankheitstage betrifft, es besteht auch nach-träglich noch die Möglichkeit, hier Widerspruch einzulegen und die richtigen Angaben nachzu-reichen.
Eben, und eine 'offenbare Unrichtigkeit' liegt meiner Meinung nach auch nicht vor.
Schau Dir noch einmal den letzten Steuerbescheid an. Wahrscheinlich wurde dort die Arbeitnehmerpauschale angesetzt. Kommst Du darüber hinaus ????
Richtig, die Pauschale wurde angesetzt.
1.000 €? Wie BEAFFE schon schrieb: Kommst du mit deinen Fahrtkosten überhaupt über diesen Betrag?
Ja, wenn ich den richtigen Betrag ausrechne, bin ich ca. 200 Euro drüber. :-/
Dann trage es dieses Jahr richtig ein........für den letzten Bescheid wird sicherlich keine Korrektur vorgenommen......und wenn das FA Nachfragen für die jetzige Ekst. hat, werden die sich schon melden.....
Oder dürfen die auf so ein Versehen nicht aufmerksam machen? Nein - es ist deine "Dummheit", wenn du dich zu deinen Ungunsten verrechnest...
Bei dem Weg zur Dienststätte die einfache Entfernung angeben! Die maximalen Arbeitstage pro Jahr, die davon abzuziehenden Krankheits-/Urlaubstage...
Danke für deine Antwort!
Oh man, das war so dämlich von mir! :-(
Also trage ich zwei mal die einfache Entfernung ein? Denn da sind ja zwei Felder:
--> Einfache Entfernung --> davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenen PKW zurückgelegt
Bist du sicher? Die Einspruchs-/Widerspruchsfrist ist doch abgelaufen!?