Muss der Wasserzähler verblomt sein?

6 Antworten

Die Zähler die vom Wasserversorger als Abnahmestelle gemeldet sind müssen verplombt und geeicht sein. Euer Zähler wird vermutlich nur ein hausinterner Zwischenzähler sein, dieser muss nur geeicht sein. Manipulation würde sich nicht lohnen oder euch mit Sicherheit bei der nächsten Nebenkostenabrechnung auffallen da jeder Mehrverbrauch einer anderen Partei abgezogen werden müsste. Würde sich nur im erheblichen Umfang lohnen. Fällt auf. Du kannst davon ausgehen dass kein Vermieter ( Privatwohnung) so etwas tun würde. Bin selber Vermieter und bei uns ist das genau so.

Wenn der Wasserzähler geeicht ist und die Anzeige digital statt analog: Was soll daran schlecht sein? Verplombt? Ist der Wasserzähler in Eurer Wohnung oder irgendwo im Haus an einem Ort, wo jeder Zugang hat? Ist er in der Wohnung, seid ihr doch die einzigen, die etwas manipulieren könnten. Willst Du vor Dir selbst geschützt werden? Ist er in einem allgemein zugänglichen Raum, könnten theoretisch andere einfach den Zähler austauschen, aber was wäre der Sinn der Maßnahme? Solltest du dennoch unsicher sein, schreib Dir die Zählernummer auf und vergleiche sie von Zeit zu Zeit. So weißt Du, ob es immer noch der gleiche Zähler ist, bzw. wenn Du die Stände vergleichst ( auch die der Nachbarn ), dann weißt Du, ob alles korrekt läuft oder ob was getrickst wird. Ggf. kannst Du auch noch den Hauptwasserzählerstand immer mal wieder kontrollieren.

Nur aus der ständigen Beobachtung kann sich ergeben, ob was falsch läuft, bzw. ein Verdacht, der Dich zu einer Beanstandung berechtigen würde. Andernfalls wäre es höchstens üble Nachrede.

manjulakeks 
Fragesteller
 29.12.2013, 06:44

Nein der Wasserzähler ist nicht in der Wohnung sondern in einem Heizungsraum dessen Schlüssel nur der Vermieter hat!

Die Beobachtung hatten wir auch vor aber da wir keinen Schlüssel haben geht das nicht! Es kam und halt komisch vor das wir 8000 L verbraucht haben und unsere Nachbarn auch aber die Vermieter nur 3000.

bwhoch2  29.12.2013, 10:03
@manjulakeks

Da der Vermieter im gleichen Haus wohnt, sollte es dennoch kein Problem sein, wenigstens einmal im Monat zu kontrollieren. Abgesehen davon, dass er Dir wenigstens einmal monatlich den Zugang zum Ablesen gewähren muss, wirst Du damit bestimmt Erfolg haben, wenn Du ihm das mit Deinem Sparwillen erklärst.

Gehe am 31.12. oder 1.1. hin und sage ihm, dass einer Deiner Vorsätze für das neue Jahr ist, sparsam mit dem kostbaren Wasser umzugehen. Dazu wäre es aber nötig, dass Du immer am Monatsende oder -anfang Deinen Zähler abliest. Ob er Dir dazu bitte aufsperren möge. Dazu noch ein kleines Glücksgeschenk zum Jahreswechsel (am besten passt wohl so ein kleiner Kaminkehrer) verbunden mit guten Wünschen und Deine Bitte ist unwiderstehlich.

Schreib dir bei der Geleenheit dann immer den Zählerstand ab und unbedingt die Zählernummer. Wenn Du dabei nicht unter Beobachtung bist, das gleiche auch von den anderen Zählern und vom Hauptwasserzähler. So bekommst Du dann eine Kontrolle darüber, dass kein Zähler ausgetauscht wird und auch darüber, wieviel Wasser insgesamt verbraucht wurde, sodass man die Mengen auch abgleichen kann. Wenn Du nach 2 bis 3 mal feststellst, dass alles seine Ordnung hat, genügt es, wenn Du nur noch Deine Werte abschreibst und die anderen nur noch zwischendurch oder am Jahresende. Viel Erfolg!

Verplombt muss nur die Verschraubung der Wasseruhr im Keller sein. Die zwischengeschalteten aber müssen geeicht sein und eine Angabe über die Dauer der Gültigkeit haben.

Vor allem muß er geeicht sein.

Verplombt sind nur Hauptwasserzähler.

das Eichgesetz muss beachtet werden. das reicht