Abschlagszahlung Nebenkosten Heizung

9 Antworten

Wenn alle Wohnungen deines Hauses mit Wasserzählerrn ausgestattet wurden ist der Vermieter verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt nach Verbrauch abzurechnen.

tommy40629 
Beitragsersteller
 20.07.2012, 18:30

Hättest Du da evtl. ein Gesetzt zur Hand?

MosqitoKiller  21.07.2012, 11:00
@tommy40629

§ 556a BGB...

Das gilt aber wie geschrieben nur, wenn ALLE Wohnungen Wasserzähler haben, solange auch nur eine fehlt, gilt dies nicht...

  1. Eine verbrauchsgerechte Abrechnung für Wasser kann und darf erst erfolgen, wenn ALLE Wohnungen mit Zählern ausgestattet sind, vorher nicht...

  2. Dass Du in 4 Monaten 50 Liter Warmwasser verbraucht hast, ist unglaubwürdig, das ist zweimal Duschen bzw. einmal Baden...

  3. Die Anpassung von Abschlägen auf Nebenkosten ist laut BGB nur nach einer erfolgten Abrechnung möglich. Ob das bei einem Versorger anders ist, ist irrelevant...

  4. Wenn Du wissen willst, was die Zähler kosten, frag' Deinen Vermieter, nur er weiß das genau...

tommy40629 
Beitragsersteller
 20.07.2012, 18:32

Wegen der Kosten, der Grundkosten, für die Zähler. TECHEM und auch der Vermieter, sehr große Gesellschaft, verweigern mir die Aussage. Das ist leider kein Scherz.

MosqitoKiller  21.07.2012, 11:01
@tommy40629

Die müssen sie Dir auch nicht geben, denn die erfährst Du ja mit der Abrechnung. Vorher sind sie zu Auskünften nicht verpflichtet...

aber is doch normal das du im sommer weniger verbrauchst somit auch mehr zahlst und im winter mehr verbauchst und der abschlag da eig nich reicht..aber haste ja angespart übern sömmer..die grundgebühr ist aufjedn zu hoch...nie im leben kostet das 500euro..frag doch einfach mal bei techem nach

tommy40629 
Beitragsersteller
 20.07.2012, 18:37

Ohne Scherz: TECHEM und der Vermieter verweigern mir eine Aussage zu den Kosten.

wieviel wohnungen sind denn in dem Haus?? bei mehr als zwei und wenn vermieter nicht im Haus wohnt muss nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden. wenn das nicht der Fall ist kannst du 15% kürzen. Ab dem Zeitpunkt des Einbaus von Zählern muss nach diesen Abgerechnet werden. Um den preis zu beurteilen muss man wissen welche Zähler ein gebaut wurden. Diejenigen, die an den Heizkörpern angebracht werden kosten zur Miete pro Stück max. 5,- €. Wärmemengenzähler sind teuerer. Sind die Zähler gekauft sind die nicht umlagefähig - nur gemietete. Wie will Vermieter Zinsgewinne erwirtschaften, wenn es zur Zeit eh kaum zinsen gibt??? Wie hoch sind denn deine Vorauszahlungen?? wieder nicht alle Info`s um anständig antworten zu können.

tommy40629 
Beitragsersteller
 20.07.2012, 18:27

Ok, die Vorrauszahlungen betragen 45€ im Monat. Vorher 268,30 jetzt 313,30

Im Haus sind 7 Wohnungen und es betrifft glaube ich 8 bis 10 solche Häuser. Es ist ein großes Wohnungsunternehmen.

MosqitoKiller  21.07.2012, 11:07
@tommy40629

Für Nebenkosten inkl. Heiz- und Warmwasserkosten musst Du mindestens 2 Euro pro Quadratmeter und Monat als Vorauszahlung ansetzen...

Die Abrechnung nach Wohnungsgröße ist nicht mehr erlaubt. Der tatsächliche Verbrauch darf nur abgerechnet werden. Du solltest darüber nachdenken einen Mieterschutzbund beizutreten. Die Grundgebühren für die Zähler sind niemals so hoch. Ich glaube, wir haben da damals was an die 20 Euro im Jahr gezahlt oder so. Klingt sehr nach Abzocke. Das ist ja leider mal immer wieder der Fall. Ihr solltet euch dagegen wehren.