Stromabrechnung mit unbeglaubigtem Zähler, der nicht für Verrechnungszwecke zugelassen ist

3 Antworten

Nun, das ist ein gebrauchter Zähler den es für'n paar Euro im Elektrofachhandel oder im Internet zu kaufen gibt. Natürlich gibt es beim Elektrofachhandel auch beglaubigte (geprüfte) Zähler, die sind dann teurer. Erkundige dich mal dort. Zeige versuchsweise den Uraltzähler dem Vermieter als Mangel an und fordere zur Beseitigung auf (Austausch).

Danke für den Tipp!

Also es steht drauf und er machts trotzdem und ihr wollt jetzt wissen, ob das stimmt, was auf dem Zähler steht?

Ja genau. Und vor allem würden wir gerne wissen, ob es rechtlich gesehen erlaubt ist, dass er die dort "ermittelten Zählerstände" benutzt, um unseren Stromverbrauch zu berechnen.

@Lunojuku

es gibt keine beglaubigte stromzähler - lachnummer.

@casala

Ich kann leider nichts anderes schreiben als auf dem Zähler steht. Und da steht nun mal beglaubigt! Der ist wohl 1998 eingebaut worden, vielleicht stand halt da noch beglaubigt drauf! Ich weiß doch auch nicht, warum ausgerechnet hier nicht geeicht oder zugelassen als Wortwahl genutzt wurde!

@InstruFreak

Danke für den Link. Werde es morgen mal meinem Mann zeigen.

@InstruFreak

Sicherlich kann man auch mit Kanonen auf Spatzen schießen. Als Mieter einer Einliegerwohnung im ZFH und Vermieter bewohnt eine der zwei Wohnungen hat der VM ein erleichtertes Kündigungsrecht nach 573a BGB .

Vermieter und seine Brüder, die mit bei uns im Haus wohnen.<

Das ist eine Lösung die im Graubereich liegt. Wenn Du keinen Stress willst, dann nimm es so hin. Was soll schon passieren? Den eigenen Stromverbrauch kannst Du Dir überschlagen und warum soll der Zähler seine Dienste nicht machen? Jedenfalls ist es so für Dich günstiger. Wenn Du auf eigene korrekte Abrechnung eines Energiedienstes bestehst, dann zeige es an. Verdienen tut nur das Unternehmen. Dein Vermieter ist eigentlich sehr kulant, belaß es besser dabei.

Hatte es mit meinen sechs Pächtern auch so gehandhabt und keiner ist zu Schaden gekommen. Es wurde die Grundgebühr geteilt und der verbrauchte Strom entsprechend des KWh- Preises berechnet.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Danke für die Antwort! Dann weiß ich ja jetzt zumindest, dass es "nicht so schlimm" ist, wie sich die Aussage auf dem Zähler liest. :-)

@Lunojuku

die antwort ist keineswegs hilfreich, da sie dich zur duldung einer unzulänglichkeit verleiten will.

es gibt klare gesetzliche aussagen zu dem thema.

abweichende regelungen können nur auf basis der üblichen normen übernommen werden.

eine plombe und die eichung sind usus. der graubereich liegt nur in der fantasie von hobbyvermietern.

@casala

Das hab ich jetzt auch gemerkt, nachdem ich den Link von InstruFreak gelesen habe. Ich meine, dass es praktisch nicht erlaubt ist, hatte ich ja vorher schon selbst rausgefunden. Mir ging es jetzt eher darum zu erfahren, ob es evtl. Schlupflöcher gibt für den Vermieter!? Habe im Text oben vergessen zu erwähnen, dass ich ihn schon mal darauf angesprochen habe und er dann nur sagte: "Wenn du jetzt die Richtigkeit der Abrechnung in Frage stellst, zweifel ich an dir! Wenn der Zähler nicht richtig gehen würde, würde er eher langsamer laufen und niemals zu schnell!" Daraufhin habe ich nur gelacht und " Ja klar!" gesagt. Hier laufen viele Sachen nicht gerade Mieterfreundlich ab bei uns, deshalb hat mich das mit dem Strom mal interessiert, ob das wenigstens begründet ist!

@casala

Vorsicht! Es ist ein Geben und Nehmen. Wenn sich alle Parteien einig sind, gibt es wenig Grund zur Klage, auch wenn es am Gesetz vorbei geht. Ich würde niemals jemanden zu Ungesetzlichkeiten verleiten. Hier könnte man fast schon vom "Gewohnheitsrecht" ausgehen. Bei Einzug sollte man sich über die Gepflogenheiten bewußt sein. Später dagegen anzugehen ist wie "von hinten durch die Brust ins Auge". Mit Mietvertrag wurde auch diese Ungesetzlichkeit akzeptiert. Was soll im Nachhinein dieser Aufstand?!

Hobbyvermieter hin und her. JEDER hat die Möglichkeit auf absolute Korrektheit zu bestehen, egal ob er davon Nachteile hat.