Stromabrechnung mit unbeglaubigtem Zähler, der nicht für Verrechnungszwecke zugelassen ist
Hallo! Wir wohnen in einer Mietwohnung, in der ein Zwischenzähler für den Strom eingebaut ist. Dieser Zähler hat die Aufschrift: Dieser Zähler ist nicht beglaubigt. Sein Einsatz für Verrechnungszwecke wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wir selber haben keinen Vertrag mit dem Stromanbieter, sondern der Vermieter und seine Brüder, die mit bei uns im Haus wohnen. Wir zahlen den Strom direkt an den Vermieter monatlich und er berechnet unseren Verbrauch jährlich mit diesem Zwischenzähler. Im Eichgesetz steht, dass er das gesetzlich nicht darf oder darf er das in diesem Fall doch? Kennt sich evtl. jemand damit aus? Danke schon mal für eure Antworten.
3 Antworten
Nun, das ist ein gebrauchter Zähler den es für'n paar Euro im Elektrofachhandel oder im Internet zu kaufen gibt. Natürlich gibt es beim Elektrofachhandel auch beglaubigte (geprüfte) Zähler, die sind dann teurer. Erkundige dich mal dort. Zeige versuchsweise den Uraltzähler dem Vermieter als Mangel an und fordere zur Beseitigung auf (Austausch).
Also es steht drauf und er machts trotzdem und ihr wollt jetzt wissen, ob das stimmt, was auf dem Zähler steht?
Das ist eine Lösung die im Graubereich liegt. Wenn Du keinen Stress willst, dann nimm es so hin. Was soll schon passieren? Den eigenen Stromverbrauch kannst Du Dir überschlagen und warum soll der Zähler seine Dienste nicht machen? Jedenfalls ist es so für Dich günstiger. Wenn Du auf eigene korrekte Abrechnung eines Energiedienstes bestehst, dann zeige es an. Verdienen tut nur das Unternehmen. Dein Vermieter ist eigentlich sehr kulant, belaß es besser dabei.
Hatte es mit meinen sechs Pächtern auch so gehandhabt und keiner ist zu Schaden gekommen. Es wurde die Grundgebühr geteilt und der verbrauchte Strom entsprechend des KWh- Preises berechnet.
Wo kein Kläger, da kein Richter.