Wasserverbrauch vom Nachbarn über meinen Zähler?
Ich wohne in einem 3-Familienhaus: unten der Vermieter, in der Mitte ich, im DG gibt es eine Wohnung für den Sohn, die er nutzt, wenn er seine Eltern besucht (4-6 Mal jährlich, nur zum Schlafen). Bei meinem Einzug vor 3 Jahren wurde in meiner Wohnung ein Kalt- und Warmwasserzählet (für den Verbrauch in Küche und Bad) installiert. Nun habe ich durch Zufall festgestellt, dass sich mein Wasserzähler dreht, wenn in der DG-Wohnung Wasser verbraucht wird (letzter Besuch des Sohnes). Das ist nicht viel. Allerdings: In 2014 und 2016 hatte ich einen fast identischen Verbrauch, in 2015 den doppelten Verbrauch wie in 2014. Meine Vermieter hatten in 2015 Handwerksarbeiten in der DG Wohnung. Ich vermute, dass der damalige Wasserverbrauch über meinen Zähler lief. Kann so etwas sein? Und wenn ja: ist es ausreichend, wenn auch in der DG Wohnung ein Wasserzähler eingebaut wird? Dreht sich dann bei dortiger Wasserentnahme mein Wasserzähler wieder mit? Danke für Hinweise.
2 Antworten
Lt. Fragestellung: Im Haus 3 jeweils getrennte Wohnungen/Wohneinheiten.
- Jede dieser Wohneinheiten muss also einen getrennten Wasserzähler betreiben, um den Individualverbrauch zu ermitteln und entspr. zu zahlen.
- Lt. Fragestellung dreht sich der Wasserzähler des Fragestellers AUCH DANN, wenn er selbst definitiv KEIN Wasser verbraucht (Toilettenspülung etc.) dieser Verbrauch jedoch im DG vonstatten geht.
Ferndiagnosen sind immer problematisch...DENNOCH:
wäre eine Überprüfung angesagt, wohin überall die Wasserleitungen nach dem Wasserzähler des Fragestellers führen.
Richtig sie führen nur in die Wohnung des Fragestellers (Toilette, Küchenspüle, Dusche etc)
Falsch würden auch Rohre vom Wasserzählers des Fragestellers in Richtung DG-Wohnung führen.
Was lt. Fragestellung jedoch plausibel erscheint und das Mitdrehen des Fragesteller-Wasserzählers auch bei dessen Wasser-Nichtverbrauch eindeutig erklären würde.
Genau diese Rohrführung ist klärungsbedürftig.
Somit würde der Fragesteller ungerechtfertigt auch den Wasserverbrauch der DG-Wohnung mitzahlen.
- Der Vermieter muss hier definitiv angesprochen werden.
- Im Fall des unkooperativen Vermieter-Verhaltens können vom Zähler des Fragestellers
wegführende bzw weiterführende Rohre in Richtung DG auch von Installateuren bzw. anderen entspr. Fachkundigen ermittelt werden.
Extra-Wasserzähler fürs DG
Wäre machbar, nur würde sich der Wasserzähler des Fragestellers beim Wasserverbrauch im DG trotzdem mitdrehen, weil dieser unverändert im Verbrauchskreislauf hängt.
Wenn der Vermieter kooperativ ist, kann er mittels des zusätzlichen DG-Wasserzählers den DG-Verbrauch entspr. zur Entlastung des Fragestellers ermitteln und herausrechnen. Wozu er sowieso verpflichtet wäre.
Sollte sich der Vermieter nicht kooperativ zeigen:
Bliebe installateurmässig nur die Abtrennung der DG-Wasserohre vom Zähler des Fragestellers und eine Extra-Neuverlegung ins DG incl. eines Extra-Wasserzählers. Die Kosten dafür trägt ausschl. der Vermieter.
Pers. Bemerkung:
- Es wäre gelinde gesagt mehr als erstaunlich, wüsste der Vermieter nicht genau, wo welche Wasserohre incl. sämtlich vorhandener Wasserzähler langlaufen.
- Der Fragesteller sollte SÄMTLICHE Wasserabrechnungen aufbewahren, um im Fall der ungerechtfertigten "Wasserkosten-Mitfinanzierung" der DG-Wohnung entspr. Rückerstattungen vom Vermieter nachträglich einfordern zu können.
Soweit diese hoffentlich weiterhelfende Ferndiagnose.
Wenn dein Wasserzähler im Hauptstrang installiert ist, dann ist es logisch, dass sich auch dein Zähler dreht, wenn die Wohnung über dir Wasser zapft. Das könnte sein, wäre aber ein Installationsfehler.