Muss der Verkäufer haften?

5 Antworten

Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert.

Kompletter Blödsinn

  1. 12 Monate auf Gebrauchtwagen.
  2. Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.
@Over9000IQ
  1. 24 Monate. Bei Gebrauchtwaren kann es auf 12 reduziert werden. Das muss dann aber schon Teil des Kaufvertrages sein, also der Händler muss nachweisbar drauf hingewiesen haben.
  2. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass der Fehler, der zum Mangel führte, nicht vor Fahrzeugübereignung vorhanden war. (Beweislastumkehr)

Das ist schwierig, weil du nicht beweisen kannst, dass die schon beim Kauf defekt waren. Ansonsten gehört das zu den Verschleißteilen und fällt nicht unter die Gewährleistung, soweit ich weiß.

Musst du auch nicht in den ersten 6 Monaten. Da muss dir der Verkäufer beweisen das das Ding zum Kaufzeitpunkt funktioniert hat.

@Over9000IQ

Da wird grundsätzlich zwischen Verschleiß und Mangel unterschieden. Nur für Mängel haftet der Verkäufer, aber nie für altersgemäßen Verschleiß, egal wann der nach dem Kauf auftritt. Deswegen heißt das auch Mängelhaftung und nicht Rundum-sorglos-Paket.

@Hamburger02

Glaube kaum das ein Blinker/Standlicht ein Verschleißteil ist.

@Hamburger02

Glühbirnen sind auch grundsätzlich veraltet.

S gibt rechtlich keine Verschleißteile. Ist alles gleich.

Vorher hatten die Hersteller freie Bahn jeden Müll zu produzieren, wenns 1h nach Kauf kaputt ging, egal. Mit der Gewährleistung sollten sie gezwungen werden Produkte herzustellen die nicht baldigst den Löffel abgeben. Und weil das auch nicht so klappte wie erhofft, wurde später noch die Beweislastumkehr beschlossen.

Hallo 👋

Ich würde sagen du, weil du es bereits gekauft hast und das bestimmt dir niemand glauben würde.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Und wenn ich das zwei Tagen später bemerke?

@autofragede

Usn wer sagt das es nicht bei dir passiert ist? Lampen gehen schnell mal kaputt

Wenn der Defekt am Leuchtmittel liegt (Verschleiss), fällt es nicht unter die Gewährleistung. Liegt der Defekt jedoch am Blinkgeber oder beim Standlicht an etwas Anderem, kannst du deine Ansprüche anmelden. Einfach mal hin fahren und mit dem Verkäufer sprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Händler haftet. Kannst reklamieren.