Auto hat bei Übergabe mehr km als im Kaufvertrag vereinbart

11 Antworten

Die Angabe eines Kilometerstandes sind in den mit bekannten Fällen in Formularverträgen (zweckform, mobile, ADAC) immer "ca." oder "etwa" Werte; die gerundete Form (21.500) spricht ebenso dafür.

Sofern nicht audsrücklich Gesamtfahrleistung oder exakter Tachostand (übergeben mit 21.867,4 km) vertraglich vereinbart sind,stellt dies keinen Sachmangel einer zugesicherten Eigenschaft dar, der zu Minderung oder Wandelung ("Rücktritt") berechtigt.

§ 434 BGB erklärt hierzu ausdrücklich, daß bei Übergabe "eines erwartbaren Zustandes" Sachmängelfreiheit vorliegt - die Tatsache, daß das Fahrzeug zwischen Vertragsschluß und Übergabe Eigentüm des VK bleibt und von ihm auch bewegt werden darf, entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, zumal, wenn die Mehrfahrleistung im einsteligen Prozentbereich liegt :-O

Bei nachräglichen Beschädigungen oder gar einem Unfallschaden sieht es genau anders herum aus - das war weder vereinbart noch erwartbar und berechtigt zu Nacherfüllung (Reparatur) bzw. Rücktritt vom Vertrag.

G imager761

Der Verkäufer ist Händler, insoweit würde ich schon sagen, dass auch er sich an den KV halten muss. Vor allem, warum sollte er weitere Probefahrten zulassen? Dass er den Wagen selbst noch fährt, wäre m.e. unglaublich, aber zumindest beim TÜV vorfahren ist noch nötig. Ich habe kaum Chancen von einem solchen KV zurückzutreten, die Frage ist also schon berechtigt, wie lange d.h. wie viele mehr-KM ich mir gefallen lassen muss.

den preis noch mal neu verhandeln,ansonsten vom kaufvertrag zurück treten

ansonsten vom kaufvertrag zurück treten

Rechtsgrund für diese vollmundige Behauptung?

Erfüllt der Käufer den Vetrag nicht, kann der VK Schadensersatz und Rechtsverfolgung (Zahlungsklage) auf Kosten des K betreiben - ihr Vertrag gilt :-O

Der Kilometerstand ist ein zugesicherter Teil des Vertrages, genauso wie z.B. Klimanalage, Navi, Servo, Unfallfrei. Wenn da wesentlich mehr KM drauf sind als vereinbart, dann ist eine zugesicherte Eigenschaft nicht mehr erfüllt und man muss über den Preis neu verhandeln.

Stray

Der Kilometerstand ist ein zugesicherter Teil des Vertrages

Falsch. "Kilometerstand: ca. 21.500 km" ist keine zugesicherte Eigenschaft noch ein Sachmangel gem. § 434 BGB :-O

Vergleichbar einer Wohnflächenangabe von "ca. 56 m²" berechtigen Abweichungen bis 10% eben nicht zu Forderung :-O

Die Angabe ist lediglich im Zusammenhang des Baujahrs und Originalmotor eine preisbildenden Beschreibung zum Wert des Fahrzeugs: Es macht einen Unterschied, ob die von einem Vertreter in 6 Monaten heruntergerissen wurden oder von einer Hausfrau in 3 Jahren :-)

G imager761

umgehend mit dem käufer in verbindung treten, um zu fragen ob dein bekannter sich eventuell irrt...

wenn der kaufvertrag unterschrieben wurde, die gegenseite etwas dran ändern also mehr km bleibt dir die möglichkeit zurück zu treten.

erst mit käufer reden, wenn er sagt ja stimmt ,dann wird man preis neuverhandeln müssen & wer bei schäden haftet die ev. entstehen können... (km,abnutzung,wertverlust)

preis eingenständig kürzen nein geht nicht, bevor du endzahlung leistet bestehe drauf das auto vom TÜV durchgeprüft wird & da du eh mit dem käufer reden musst vereinbare das gleich so ...

wenn der kaufvertrag unterschrieben wurde, die gegenseite etwas dran ändern also mehr km bleibt dir die möglichkeit zurück zu treten.

Falsch. Der Vertrag wäre zu erfüllen, für diese Behauptung mangelt es schlicht an einem Rechtsgrund (s. mein Beispiel ca.-Wohnflächenangabe in Mietverträgen) :-(

Da sehe ich einige Schwierigkeiten. 350 km sind nicht viel. Habt Ihr Euch denn darüber geeinigt, dass der Wagen nicht mehr gefahren wird? Im Nachhinein wird es auch schwierig werden, für die nicht gewünschte Nutzung Geld zu verlangen. Wenn Du etwas ändern willst, kannst Du nur mit dem Verkäufer verhandeln. Du kannst Dich nur darauf berufen, dass das Fahrzeug laut Vertrag nur 21.500 km gefahren ist. Die 350 km zu verrechnen bedarf einer neuen Einigung, denn davon steht vermutlich nichts im Vertrag.