Gebrauchtwagen am ersten Tag defekt - was tun?

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Hallo Wisperer 

 Es muss nicht die Kupplung sein den nach deiner Beschreibung  des Schadenshergangs  ist was anderes  mein Favorit.

Vermutlich ist die Kupplungsbetätigung  Mechanisch ( das Seil gerissen  )oder  Hydraulisch ausgefallen..  das gibt es Geber und Nehmerzylinder und  die Flüssigkeit die den Bremsflüssigkeitsausgleichsbehälter mit nutzt..  das Übertragungsmedium   ist ebenfalls Bremsflüssigkeit und ich würfe erstmal sichtprüfen ob der  Behälter  noch der erforderlichen Flüssigkeitsstand aufweist.

Das ist zwar ein Verschleißteil  aber  nicht innerhalb  eines Tages  oder einer Woche akzeptabel.  ich würde den Händler im ramen der gesetzlichen Sachmangelhaftung ansprechen wann er den Wagen Instandsetzen will  und wo das Fahrzeug hingebracht werden soll.

Mit einer Abschleppstange  bei Kurzen Strecken oder für längere Strecken   einem Trailer zum KFZ Transport  ist das problemlos und sicher zu schaffen.. Für den transport bist Du in der Pflicht  denn Gerichtsstand ist der Hof / Standort des Händlers.   Hoffe das hilft dir weiter..

Wenn es ein Händler war, dann haftet er im Rahmen der gesetzlichen Sachmangelhaftung. Allerdings nur, wenn er das Auto nicht als Vermittlungsvertrag verkauft hat. Mir ist nur schleierhaft, dass du das bei der Probefahrt mit der Kupplung nicht gemerkt hast.

Die ist sehr plötzlich gekommen, erst ging diese ganz normal und von einen auf dem anderen mal ließ sich das Pedal ganz leicht drücken und es ging kein Gang mehr rein.

@whisper22

Das kann z.B. auch nur das Kupplungsseil. Ein Kupplung geht nicht von jetzt auf gleich kaputt.

Hallo!

  • Laut deiner Beschreibung denke ich, ist das Kupplungsseil oder an der Kupplungs-Hydraulik ein Defekt aufgetreten.
  • Also Auto retour zum Höndler und reparieren lassen. Der Händler muss eine Gewährleistung geben und nachdem der Defekt gleich am ersten Tag aufgetreten ist, kann angenommen werden, dass der Defekt schon vorher bestanden hat (Keim-Theorie).

LG Bernd

Der Händler muss reparieren. 

Falls du bei einem Hinterhofhändler gekauft hast, rechne mal damit, dass er sich rauswinden wird und/oder du den Rechtsweg beschreiten musst. 

Bei jedem Händler hast Du eine "Gebrauchtwagengarantie"!

Eine Gebrauchtwagengarantie ist freiwillig und kostenpflichtig. Was du meinst ist die gesetzliche Sachmangelhaftung.