Gebrauchtwagen Gewährleistung (Zündkerzen)?

6 Antworten

Wie soll ich mich weiter verhalten?

In die Werkstatt deines Vertrauens fahren und die Zündkerzen wechseln lassen.

Habe ich ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer

Ich gehe mal davon aus, es handelt sich um einen privaten Verkäufer und im Kaufvertrag oder im Angebot wurde die Gewährleistung ausgeschlossen.

Aus dem Serviceheft geht hervor wann die Kerzen gewechselt wurde, also auch kein versteckter Mangel.

Ergo nein, keine Gewährleistungsthematik. Dein Bier.

Du hast deine Frage doch schon selber beantwortet.

Lt.Serviceheft Wechsel bei 60.000 KM. Sind jetzt also vielleicht fällig. Das Ruckeln kann auch von etwas anderem kommen.

Kosten gehen zu deinen Lasten. Egal ob jetzt privat gekauft oder beim Händler.

Zündkerzen sind tatsächlich Verschleißteile und damit nicht von der Gewährleistung umfasst.

Soll der Verkäufer dir auch das Wischwasser oder die Tankfüllung zahlen...?
Das sind ganz normale Verschleißteile, natürlich lehnt er das ab.

Anders wäre es evtl. noch wenn die Zündkerzen laut Händler erst von einiger Zeit neu gemacht wurden und du dann feststellst das es nicht so war.

Manche Käufer bekommen den Hals nicht voll. Einfach nur noch schlimm.

Genau genommen ist das gesamte Fahrzeug ein "Verschleißteil", irgendwann ist es verbraucht und muss ersetzt werden...

Alle Teile, die auf einer Wartungs- / Inspektionsliste draufstehen und regelmäßig (auch alle 60.000 km ist regelmäßig), werden als Verschleißteile bezeichnet.

Somit waren die Zündkerzen fällig, es war kein verdeckter oder verschwiegener Mangel, sondern einfach nur die erreichte Laufleistungsgrenze.