Müssen wir die Maklerrechnungen bezahlen, obwohl kein Kaufvertrag zustande kam?

14 Antworten

  1. Der Rücktritt vom Vertrag macht den Vertragsschluß nicht ungeschehen, sondern hebt nur die vertragliche Leistungspflicht auf. Er hat deshalb auf die Provisionspflicht grundsätzlich keinen Einfluß.

  2. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Parteien im Vertrag ein Rücktrittsrecht vereinbart haben und dieses ausgeübt wird. Dann gibt es keine Provision. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.1995 - 7 U 11/94; OLGR 95, 93 BGB § 652

geige  06.05.2009, 12:50

Huch, sorry, es geht ja gar nicht um Provision, sondern um Aufwandsentschädigung.

Ihr habt mit dem Makler einen Vertrag abgeschlossen, insofern gelten demnach auch die Vertragsbedingungen, die hier leider unbekannt sind.

Diese sind von den Vertragspartnern einzuhalten.

Nein, Maklerprovisionen sind Erfolgsprovisionen und wenn kein Erfolg für den Makler eingetreten ist, hat dieser auch keinen Anspruch.

emser  06.05.2009, 12:44

Er berechnet ja aber keine Provision, sondern seine Auslagen, die er hatte. Das darf er machen!

also ich denke, der will kein geld, sondern nur wissen, ob noch interesse besteht, da er keinen anderen Käufer gefunden hat, da schließe ich auch dem Nachtrag: Wir haben nur ein Kaufangebot/-vorschlag unterschrieben. Da stehen nur die fälligkeit einer Cortage beim Kaufvertrag. Es kam erst gar nicht zu einem Kaufvertrag (nur ein vorläufiger, welcher an mich zugesandt wurde). Er schrieb lediglich in einer Mail (kurze fassung): für meine Auslagen nichts in Rechnung gestellt, da ich davon ausgegangen bin, dass Objekt kurzfristig zu verkaufen.bis heute keinen Interessenten gewinnen, müssen uns unterhalten

Ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich denke, der Makler ist im Recht. Ihr habt das Kaufangebot abgegeben und unterschrieben. Daraufhin hat der Makler den Notartermin vereinbart. Der Makler muß nicht mit der Bank über Zahlungsmöglichkeiten reden, dass ist euer Bier. Danach seit ihr vom Vertrag zurückgetreten und der Makler berechnet euch nun seinen Zeitaufwand und seine auslagen! Das ist völlig korrekt!

Solange keine Unterschrift Deinerseits unter einem Vertrag ist, ist auch kein Auftrag erteilt worden. Damit gibt es auch keine Grundlage für eine Rechnung. Wenn ihr einen Auftrag erteilt habt, dann müsst ihr die Bemühungen des Maklers natürlich auch bezahlen.

Babsi82  06.05.2009, 12:35

War kein doofer Makler, hat sich den Kaufvorantrag unterschreiben lassen... Tatbestand erfüllt

Nachtflug  06.05.2009, 12:37
@Babsi82

Er hat seine Leistung erbracht, auch wenn sie nicht mit Erfolg gekrönt war.