Immobilienkauf abgebrochen. Wer trägt die Notarkosten

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gehe ich recht in der Annahme, dass der Notar sich das Geld von mir holt, weil die entstandenen Kosten auf Betreiben des Maklers (der ja lt. Vermittlungsvertrag in meinem Namen handelte) entstanden sind ?

So wird es wohl sein...

Wenn ja....... Wo hole ich mir das Geld wieder? Vom Verkäufer, der rechtswidrig den Ausweis nicht vorgelegt hat? Bis einen Werktag vor der Beurkundung wurde ich ja in dem Glauben gelassen, der Ausweis würde mir noch vorgelegt.

Höchstens beim Verkäufer, auch wenn das schwer wird...

Oder muss ich mir das Geld vom Makler holen, der mich vielleicht über eventuelle Folgen hätte informieren müssen, wenn der Notar bereits eingeschaltet wird, obwohl die geforderten Unterlagen noch nicht vollständig waren ?

Nein, er ist nur Vermittler und kein Berater, er hat weder was mit dem Termin noch mit dem Ausweis zu tun. Gegenüber Verkäufer und Notar handelt er nur in Deinem Namen als Erfüllungsgehilfe und hat alles in Absprache mit Dir getan...

Oder bleibe ich, trotz des rechtswidrigen Verhaltens des Verkäufers, auf den Kosten sitzen.

Das halte ich für wahrscheinlich, ein Verfahren gegen den Verkäufer dürfte nur in einem Vergleich enden und die Kosten in die Höhe treiben...

Wenn es tatsächlich dem Wortlaut entsprechend der Beschreibung so erfolgt ist, dann ist DER MAKLER wohl für die Notarkosten zuständig.

Es wurde unmissverständlich erklärt, das ein Energieausweis vorliegen MUSS.

Wenn also der Makler vom AUFTRAGGEBER, dem Verkäufer dahingehend getäuscht wurde und er, der Makler dennoch, obwohl KEIn Energieausweis vorlag, den Notartermin vereinbarte, dann war der Gute einfach ZU SCHNELL!!!

Es MUSS einem Makler bekannt sein, das vertragliche GRUNDLAGEN **zunächst ** zu erfüllen sind und erst dann wird der Notar beauftragt.

Ja ja, die Gier nach der Provision läßt da mal wieder grüßen.

Also, von mir bekäme der Notar KEIN Geld!!!

Im Zweifel ließe sich konkret darüber TREFFLICH STREITEN.

Sicher handelt der Makler in Deinem Auftrag. Aber so wie Du schreibst, lautete der Auftrag anders: Notar nur wenn alle Unterlagen gesichtet sind.

Der Makler hat hier Musik bestellt die keiner hören/bezahlen will. Er ist also selbst verantwortlich!

Aber so wie Du schreibst, lautete der Auftrag anders: Notar nur wenn alle Unterlagen gesichtet sind.

Nein, die Unterlagen waren nicht da, und der Fragesteller hat in diesem Wissen einer Terminvereinbarung trotzdem zugestimmt...

Der Makler hat hier Musik bestellt die keiner hören/bezahlen will. Er ist also selbst verantwortlich!

Das ist laut Fragestellung falsch, alles ist in Absprache und mit Zustimmung des Fragestellers geschehen...

@XtraDry

Ja, das ist richtig, es ist mit Zustimmung geschehen. Aber ist der Makler hier nur als Vermittler tätig, der Pass wurde ja schließlich gefordert.

Ist es nur ein Problem zw. Käufer und Verkäufer?

@Maximilian112

Ja, die Entscheidung, Entwurf und Termin trotz fehlenden Passes dennoch zu machen, lag ja bei Dir, der Makler wird Dir ja auch keine Garantie auf seinen Namen abgegeben haben, dass der Pass dann vorliegt, sondern nur die Aussage des Verkäufers weitergeleitet haben, insofern trifft ihn keine Verantwortung...

Sonst wäre dies anders, zumindest unklarer...

@XtraDry

Tja, vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Hatte ein bisschen gehofft, dass jemand zufällig einen vergleichbaren Fall kennt, oder mit welcher Gesetzesgrundlage ich meine Forderung gegenüber dem Verkäufer begründen kann. Ich finde nämlich nichts Passendes. Ich werde ihm auf jeden Fall schreiben und meine Forderung stellen. Noch mal Dank für Eure Mühe

WaMaDe

@WaMaDe

Für solche speziellen Fälle gibt es meist keine vergleichbaren Fälle, man kann das nur anhand ähnlicher Fälle und des gesunden Menschenverstands einschätzen. Aber das kann ja auch trügen, insofern: Viel Glück...

@XtraDry

Danke !!!!! Werde es wohl durchziehen.