Wer bezahlt den Notar für Vertragsentwurf auch wenn der nicht unterschrieben würde?

3 Antworten

Wer die Musik bestellt muß sie auch bezahlen. Das ist das Geschäftsrisiko des Maklers wenn ihr ihn nicht beauftragt habt..

Zahlen muß der Auftraggeber. Ihr habt einen Maklervertrag unterschrieben und ihn damit bevollmächtig alle notwendigen Schritte zu organisieren (Vertrag noch einmal gründlich durchlesen) um einen Kauf bzw. Verkauf abzuwickeln. Wenn Ihr einem Kauf zugestimmt habt und die Arbeit des Notares bereits begonnen hat, dann seid Ihr zur Zahlung verpflichtet. Anders wenn der Makler ohne Euer Einverständnis schon den Notar beauftragt hat.

I.d.R. ist es so: bekundet man seine Kaufabsichten glaubhaft, wird man umgehend über die nächsten Schritte informiert. Entweder man stimmt dem zu oder nicht. Man kann auch einen Mustervertrag sich im Vorfeld anschauen. Tritt man vom Kauf zurück wenn Notar schon tätig ist, dann kostet es trotzdem.

Ist vllt. vergleichbar mit Zuschnittware auf dem Baumarkt. Gibst Du ein bestimmtes Maß an worauf z.B. eine Arbeitsplatte zugeschnitten wird, paßt das Maß zu Hause nicht oder gefällt das Muster nicht, dann ist eine Zurücknahme nicht mehr möglich. (Vergleiche hinken manchmal)

Wenn ein Makler nicht Willens oder in der Lage ist, einen Vorvertrag anzufertigen und hierzu einen Notar benötigt, dann hat er auch für die hierduch entstandenen Kosten aufzukommen. Ausgenommen, ihr hättet den Makler beauftragt einen vom Notar gefertigten Vorvertrag vorzulegen.