Wie lange ist ein Preis in einem Kaufangebot für ein Haus gültig?

7 Antworten

Ja das ist rechtens, ihr habt das erste Angebot doch abgelehnt, nun gibt es ein neues Angebot.

Ihr habt das Angebot abgelehnt.

Daraufhin wurde das Haus renoviert und ist jetzt mehr wert.

Das neue Angebot ist folglich höher.

Das Haus wurde noch nicht renoviert. Es ist noch im gleichen Zustand wie beim ersten Kaufangebot. Wir sind damals davon ausgegangen, dass der Preis der gleiche bleibt und hatten daher einen Schreibfehler im zweiten Angebot vermutet. Aber vom Verkäufer kam nur die Antwort "wer zu spät kommt..." Wir vermuten dahinter Schikane vom Eigentümer weil wir zuerst abgelehnt hatten, daher meine Frage.

Wenn ein Angebot einmal abgelehnt wurde dann kann sich der "Kunde" es sich nicht anders überlegen und es dann doch haben wollen. Ändert der Kunde seine Meinung dann darf der Verkäufer das auch.

Ansonsten sind 2 Monate für Hauskäufe durchaus handelsüblich - oder so lange wie es im Angebot schriftlich festgehalten wurde.

Maria,

wer hat versucht, dir das Märchen zu erzählen, dass der Grundstückseigentümer nur ein mängelfreies Haus veräussern und den ursprünglich verlangten Kaufpreis nicht anheben darf?

Unzählige "sanierungsbedürftige Altbauten" werden verkauft und anschliessend vom Erwerber mit mehr oder minder großen Kostenaufwand modernisiert. Und letztendlich zählt d e r Kaufpreis, der Gegenstand des notariellen Kaufvertrages ist.

Übrigens: Wird der notariell festgezurrte Kaufpreis einvernehmlich nachträglich erhöht, bedarf diese Änderung ebenfalls der notariellen Beurkundung.

Das "Märchen" wurde uns von zuständigen Mitarbeitern des Eigentümers erzählt. Alle Häuser - die besitzen ein ganzes Wohngebiet - werden laut deren Zusage nur mängelfrei verkauft.

@maria3008

Keine schlechte Einstellung eines Verkäufers der ordentlich verkauft!

Hallo Maria3008,

da Deine Fragen sehr auf Eure rechtlichen Möglichkeiten abzielen, ist eine seriöse Beantwortung Deines Anliegens auf diesem Weg nicht machbar.

Am besten informiert Ihr Euch direkt bei einem Anwalt oder dem Notar, den Ihr später auch für die notarielle Beurkundung des Kaufvorhabens beauftragen wollt. Ein Beratungsgespräch im Vorfeld mit einem Notar ist immer hilfreich, damit Ihr Euch rechtlich auch hinsichtlich der Details im Kaufvertrag absichern und generelle Fragen zur Vorgehensweise klären könnt.  

Wir wünschen Euch alles Gute!

Viele Grüße,

Meryem von Interhyp

Am besten informiert Ihr Euch direkt bei einem Anwalt

Man kann Leute auch für "Nichts" in Kosten treiben!