Muss der Makler bei Hauskauf dabei sein?

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Der Makler kann, muss aber nicht am Notartermin teilnehmen. Und egal, ob der Makler im Notarvertrag drin steht oder nicht, sobald Sie wirklich beim Notar den Kaufvertrag unterschreiben (und der Verkäufer natürlich auch) so steht dem Makler grundsätzlich die im Expose stehende Courtage zu. Denn es hat tatsächlich eine Vermittlung stattgefunden, die ursächlich war, damit Sie überhaupt auf die Immobilie aufmerksam geworden sind.

Natürlich ist im Normalfall der Makler dabei, insbesondere, wenn er ein gutes Verhältnis zu beiden Parteien hat, aber wie gesagt, keine Bedingung, also hängt es lediglich von der Verkäuferin ab, ob die alte Dame allerdings ohne Makler dabei zu haben, den Vertrag unterschreiben möchte, ist eine ganz andere Sache.

Warum der Makler häufig den Passus im Notarvertrag haben möchte, liegt lediglich daran, dass er dann einen eindeutigen rechtlichen Anspruch darauf hat und falls der Käufer die Courtage nicht zahlt oder zahlen möchte, eine eigenständigen Rechtsanspruch hat und eine Klage sehr viel einfacher für Ihn wird.

Wenn der Makler einen Alleinauftrag hat und auch mit der Abwicklung betraut ist, werdet ihr euch auf einen gemeinsamen Termin einigen müssen.

Liebe/r Lunimami,

der Makler verhält sich verantwortungslos: Er muß beim Termin nicht dabeisein. Es genügt, wenn die alte Dame (Verkäuferin) und der Käufer beim Notar da sind. Der Makler hat damit überhaupt nichts zu tun; es ist allerdings üblich, daß er im Sinne einer Kundenbetreuung mit dabei ist, aber eben nicht erforderlich. Im übrigen ist der Notar auch in diesem Falle zu einer (kostenlosen) Beratung verpflichtet.

MfG frb (ehemals Immobilienmakler)

Nein, am Termin braucht der Makler nicht zugegen sein.

Falls die Finanzierung aus zeitlicher Verzögerung, die der Makler zu vertreten hat, sich verteuern sollte, hat der Makler seine Provision VERWIRKT!!!Ich schreibe aus eigener ERFAHRUNG!!!Einen derartigen Prozeß musste ich selbst als Makler führen und habe den VERLOREN!!!-Landgericht Duisburg-. Wenn Sie sich mit der Verkäuferin einig sind, sollten Sie den Termin wahrnehmen. Vorausgesetzt die Verkäuferin ist damit einverstanden. ABER, was sollte der Makler zum Vertrag sagen können. Das Sagen hat die Verkäuferin aber insbesondere der Notar.
Der Makler kann sich doch VORAB mit dem Notar ins benehmen setzen und dem mitteilen, was für ihn, den Makler relevant sein soll. Wo soll und kann das Problem liegen?

Prinzipiell müssen nur Verkäuder, Käufer und natürlich ein Notar beim Termin der Vertragsvorlesung anwesend sein.

Allerdings stellt der Notar zum Schluss immer die Frage, ob alle Beteiligten verstanden haben, was er gerade vorgelesen hat. Da wird hier wohl das Problem liegen, dass die Dame den Makler bevollmächtigt hat, weil sie es eben nicht mehr versteht.

Wenn sie selber dabei sitzt, und der Notar die Vermutung hat, dass sie es nicht verstanden hat, so kann er den Vertrag als nicht rechtskräftig erklären.

Ein Ersatz muss von der Dame bevollmächtigt sein. Wenn Ihr das hibekommt geht das.

Wenn es darum geht zu glauben, dass Euch das Haus jemand "wegschnappt" könnt Ihr zu Makler / Notar sagen, sie sollen eine sog. Auflassungsvormerkung eintragen lassen. Somit habt Ihr das Vorkaufsrecht.