Müssen meine Eltern umziehen wenn ich ausziehe? (Hartz4)

5 Antworten

Das JC kann nach Deinem Auszug überprüfen, ob die Kosten für drei Personen noch angemessen sind.

Ob es das wahrscheinlich tun wird, kann man nicht sagen, weil das von den örtlichen Mietpreisen abhängt.

Wenn ich jetzt mal in Anschlag bringe, dass für drei Personen mit einer Vergleichsgrösse von 75 m² gerechnet würde, dann müsste in Eurer Stadt ein Quadratmeter Wohnraum nach Mittelwert des Mietspiegels kalt 6 Euro oder mehr kosten, damit die Kosten angemessen wären (450/75).

Die Rechtsprechung erachtet den Mietspiegel heute als massgeblich für diese Bestimmung. Existiert kein Mietspiegel, wäre die Tabelle zum Wohngeld massgeblich. Dessen Werte beinhalten Kaltmiete und Nebenkosten, aber ohne Heizung.

Die Jobcenter machen zudem aber eigene Tabellen, deren Werte freihändig viel niedriger als Mietspiegel oder Wohngeldtabelle angesetzt werden. Darum ist es möglich, dass das JC eine sog. Kostensenkungsaufforderung erlässt und eine Frist einräumt, binnen derer sie erreicht werden soll.

Auch dann muss man noch nicht zwingend umziehen, sondern könnte sich ggf. durchsetzen. Wenn das passieren sollte, melde Dich wieder.

johnnymcmuff  27.10.2013, 20:57

Darum ist es möglich, dass das JC eine sog. Kostensenkungsaufforderung erlässt und eine Frist einräumt, binnen derer sie erreicht werden soll.

Diese Frist ist genau festgelegt:

6 Monate.

derdorfbengel  27.10.2013, 21:23
@johnnymcmuff

Nein. Ist sie gerade nicht.

Ich habe Dir dazu eben per Kompliment einen Link zu einem Gesetz geschickt. Statt mit dubiosen Irgendwer-Seiten zu "korrigieren", solltest Du Dich lieber mal damit befassen.

johnnymcmuff  28.10.2013, 13:34
@derdorfbengel

Statt mit dubiosen Irgendwer-Seiten zu "korrigieren"

Schreibt der Richtige, der gerne wikipedia zitiert.

Dabei sollte man als "Journalist" wissen, dass das eine sehr unzuverlässige Quelle ist.

Die Wohnung wird dann zu groß für 3 Personen sein,die Kosten werden auch nicht mehr angemessen sein !!!

Ihnen würde dann max.80 qm zustehen,dann natürlich auch nur für diese 80 qm die max.angemessenen Kosten für die Wohnung bekommen. Was sie dann für diese 80 qm max.gezahlt bekommen würden,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachlesen.

Das ganze tritt aber erst ein,wenn du ausgezogen bist,dann müssen deine Eltern das Jobcenter durch eine Veränderungsmitteilung über deinen Auszug informieren. Dann müssen deine Eltern erst einmal schriftlich aufgefordert werden,entweder die Kosten zu senken oder wenn das nicht möglich ist,sich eine angemessene Wohnung zu suchen. Würden sie ausziehen müssen,weil das Jobcenter es so möchte und deine Eltern diese Differenz zu den max.Kosten der Unterkunft und Heizung nicht selber tragen möchten,muss das Jobcenter sämtliche Kosten übernehmen,die in Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Das Jobcenter muss aber die unangemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung,für bis zu 6 Monate weiter zahlen. Sollten deine Eltern ihre ernsthaften Bemühungen über einen angemessenen Wohnraum nachweisen können,der aber erfolglos blieb,müssen unter Umständen auch über die 6 Monate hinaus,die unangemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung getragen werden. Wollen deine Eltern aber gar nicht aus der Wohnung raus,muss das Jobcenter erst einmal diese 6 Monate weiter zahlen,erst danach darf es die Kosten für Unterkunft und Heizung auf die max.angemessenen Kosten senken,die euch in eurer Stadt,für 3 Personen zustehen würde. Die Differenz müssen dann deine Eltern selber zahlen,es kann aber dann sein,wenn es zu einer Nachzahlung von Neben / Betriebskosten kommt,das sich dann das Jobcenter weigert,diese in vollem Umfang zu übernehmen.

Wenn nur noch 3 Personen in der Wohnung wohnen, wäre diese zu groß. Das JobCenter kann nach 6 Monaten verlangen, die Kosten der Unterkunft zu reduzieren. Wie deine Eltern das machen, ist ihr Sache. Sie könnten ja auch z.B. dein Zimmer untervermieten.

Wenn allerdings das JobCenter einen Umzug VERLANGT, müssen auch sämtliche Kosten in dem Zusammenhang bezahlt werden. Dann wird das schnell unwirtschaftlich.

90qm gross, die Kaltmiete beträgt 450€

für Berlin ist das doch ein richtiges Schnäppchen .... ich vermute einfach mal, dass das Jobcenter mit dem weiter dort wohnen bleiben kein Problem hat, kleinere Wohnungen dürften nicht zwingend günstiger zu haben sein ...

und wen sie nicht mehr vollständig zahlen und der Restbetrag so aufgebracht werdern kann, ist doch alles ok

mein Bruder (16 Jahre macht gerade Abitur) wohnt auch noch hier. Nun habe ich aber vor in 1-2 Monaten auszuziehen und mache mir deshalb Sorgen dass meine Eltern und mein Bruder umziehen müssen wenn ich ausziehe ( meine Eltern beziehen Hartz 4 ). Unsere Wohnung ist 90qm gross, die Kaltmiete beträgt 450€ und 660€ warm

Wenn die Miete bzw. die m² nicht mehr angemessen sind, dann zahlt das Jobcenter maximal nur noch 6 Monate die angemessenen Kosten und es wird erwartet, das man sich angemessen Wohnraum sucht.

Nach 6 Monaten werden nur noch die angemessenen Kosten getragen.

Sie wollen in der alten Wohnung bleiben und hätten auch nix dagegen, wenn das Jobcenter Ihnen weniger Geld für die Miete zahlt, die Differenz würden sie auch selber zahlen können.

Das Jobcenter wird da manachmal sehr stutzig, weil die sich fragen woher das Geld kommt. @I@

Mocken 
Fragesteller
 27.10.2013, 11:47

Ja also ich wuerde meinen Eltern mein Kindergeld ueberlassen, waere das vlkt ne gute Begruendung? So wird die differenz wahrscheinlich sein

derdorfbengel  27.10.2013, 15:18

Nach 6 Monaten werden nur noch die angemessenen Kosten getragen.

Wo steht das denn?

johnnymcmuff  27.10.2013, 21:14
@johnnymcmuff

@derdorfbengel:

Es gibt bicht nur den einen Link der das das belegt, dass es nur 6 Monate sind.

Natürlich kann es auch Ausnhamen geben und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.