Wohnung: Genossenschaftsanteile UND Bürgschaft der Eltern?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Drei Kaltmieten sind die normale Hinterlegung bei einer Mietwohnung. Es ist nur die Frage, ob du die Genossenschaftsanteile auch wieder zurück geben  kannst, somit das Geld wieder bekommst.

Eine Bürgschaft der Eltern ist normal, wenn der Mieter noch nicht Volljährig ist oder aus seinem Einkommen die Miete nicht ganz bezahlen kann. Sieh dir den Mietvertrag an!

MfG

Man kann Genossenschaftsanteile immer kündigen und somit sein Geld zurückverlangen. Und mir ist keine Genossenschaft bekannt, die das dann auch nicht zurückgezahlt hätte. Allerdings bekommt man das Geld natürlich nicht so schnell wie bei einer Kaution zurück.

Da man davon ausgehen kann, dass du von deinem Azubi Gehalt nicht eine Wohnung und was sonst zum Leben gehört allein finanzieren kannst. Der Vermieter muss sich absichern, wenn von dir kein Geld kommt. Daher braucht er die Bürgschaft.

Bei einer "Nicht-Genossenschafts-Wohnung" zahlst du 3 Kaltmieten als Kaution/ Mietsicherheit. In Genossenschaften erwirbst du stattdessen Anteile in der entsprechenden Höhe. Das bleibt sich also letztendlich gleich...

Und eine Elternbürgschaft ist bei Azubis oder Studenten absolut üblich. Wenn du bedenkst, dass man dich im Zweifel erst fristlos kündigen kann, wenn du schon zwei Mieten im Rückstand bist, sind 3 MM Kaution nicht gerade viel "Sicherheit"! Zumal Schäden oder die Räumungsklage ja noch dazukommen würden...

Ich will dir garantiert nichts unterstellen, aber so muss man als Vermieter eben denken...