Kann der Vermieter Warmmiete verlangen wenn man nicht mehr in der Wohnung wohnt?

7 Antworten

Jetzt ist meine Frage ob wir jetzt Kaltmiete oder Warmmiete an den Vermieter zahlen müssen, weil wir keine Betriebskostenabrrechnung von Wasser und Heizkosten haben.

Ihr habt einen Mietvertrag und seid verpflichtet diesen bis zum Schluss einzuhalten.

weil wir keine Betriebskostenabrrechnung von Wasser und Heizkosten haben.

und was ist mit der anfallenden und umlagefähigen Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfegergebühren, Wartungskosten, und die Heizkosten die entweder 50 : 50 oder 70 : 30 (Verbrauch : Fläche) abgerechnet werden, Gemeinschaftsstrom für Heizung usw.

Der Vermieter hat Anspruch darauf, daß die Warmmiete bezahlt wird.

sorry Frage falsch gelesen

Wenn im Mietvertrag für Heizung und Wasser eine Nebenkostenpauschale vereinbart wurde dann muß der Vermieter nicht abrechnen und kann aber auch keine Nachforderung hieraus stellen, während der Mieter auf ein evtl. Guthaben verzichtet.

Folglich hat der Vermieter Anspruch auf Bezahlung der Warmmiete.

Ihr müsst Warmmiete zahlen, die Grundgebühren für Wasser und Strom sowie Müll etc. muss der Vermieter ja auch bezahlen wenn ihr nicht drin wohnt. Normalerweise werden ja dann Wasser und Heizkosten anhand der Zählerstände genau abgerechnet, wenn ihr euch auf eine Pauschalzahlung eingelassen habt ist das Eure Sache. Hättet ihr dort lustige Saunaparties veranstaltet hättet ihr ja (zunächst) auch nicht mehr bezahlen müssen.

Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr, so hat der Verm. Zeit für das Jahr 2011 bis 31.12.2012 abzurechnen, für 2012 bis 31. Dez. 2013.

Die monatlichen Vorauszahlungen bzw. die Pauschale, je nach dem was vereinbart wurde, ist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist voll zu zahlen, auch wenn ihr dort nicht mehr wohnt.

Natürlich kann der VM die komplette Miete verlangen. Das es evtl. eine Inklusivmiete ist und darum keine Abrechnung gibt ist Euer Pech.