Jobcenter- Kaltmiete höher als erlaubt ( aber Gesamtmiete liegt im Rahmen)

8 Antworten

An den 42 € muss die ganze Sache scheitern, denn wie wollt Ihr Bedürftigkeit erklären, wenn Ihr Euch 42 € nur des Wohnens wegen leisten könnt bzw. wollt.

Die DÜRFEN nicht nur ablehnen, die MÜSSEN sogar ablehnen. Daß die Gesamtmiete günstiger ist, kann ja einfach daran liegen, daß der vorherige Mieter unzureichend geheizt hat. Ihr heizt etwas mehr und seid 'schwupps' mit den Kosten höher.

Wenn eine Wohnung nicht angemessen ist, darf eine Zustimmung zur Anmietung nicht erteilt werden. Die Angemessenheit wiederum wurde irgendwann von der Stadt festgelegt und ist nicht im Einzelfall variabel.

http://dejure.org/gesetze/SGB_II/22.html

Ich habe eben bei dem Jobcenter angerufen,und mir wurde gesagt ich solle Vorsprechen,vielleicht wird die Wohnung übernommen,oder auch nicht.

Herrje,dann werd ich hier wohl nie umziehen können.

Das Amt hat immer einen Ermessens-Spielraum. Die Enscheidung liegt also beim entsprechenden Fallberater. Hier werden sie wohl prüfen, ob am Jahresende eine zu hohe Nebenkostenabrechnung zu erwarten ist. Ich würde auf jeden Fall beim Amt vorsprechen. Ich schätze, dass Eure Chancen sehr gut sind und wünsche viel Glück!

Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Teilweise sogar von Mitarbeiter zu Mitarbeiter.

Das Problem dabei ist Das eben nicht nur die Gesetzbücher gelten. Sondern zu den Gesetzbücher gibt es in den meisten Fällen so genannte Durchführungsverordnungen, Anordnungen und weiteren Ordnungen, die bestimmte Gesetze regeln und ihre Handhabung definieren.

Das ist u.a. auch ein Grund dafür, das manchmal hier sehr unterschiedliche Angaben zu bestimmten Gesetzen und Rechtslagen gegeben werden. Wenn der Ratgeber sich mit den ergänzenden Verordnungen nicht ebenso exakt auskennt, wie mit den Gesetzen, können ihm entscheidende Fehler unterlaufen.

Es kommt auch darauf an wie die Möglichkeiten sind mit dem Vermieter eine andere Regelung zu treffen.

Wenn du mit dem Vermieter reden kannst, dann mach es doch so wie das Amt es wünscht.

Der Vermieter soll den Mietvertrag so ändern, das er bei der Kaltmiete weniger berechnet und bei den Nebenkosten entsprechend den Differenzbetrag draufschlägt.

Dann bekommt er immer noch den gleichen Endbetrag.

Wenn dann aber bei der Nebenkostenabrechnung dadurhc ein Guthaben rauskommt, kann das Jobcenter die Rückzahlung der zu viel geleisteten KdU verlangen. Das mit dem Miete hinbasteln bis es passt ist also immer eine heikle Sache.

@Franzi2121

Ja, da hast du vollkommen Recht. Das muss man beachten.

Aber wenn es um wenige Euro geht dann kann es schon hilfreich sein.