Wie kann ich von meinem OPA väterlicherseits eine Geburtsurkunde beantragen?

4 Antworten

Hallo!

Ich mache seit über 30 Jahren Ahnenforschung!

Habe mir am Anfang auch einige Urkunden von den Standesämtern geholt!

Du bekommst keine Urkunde (Auskunft) wenn du nicht nachweisen kannst das er dein Großvater war!

Habe bisher 1456 Personen in unserem Stammbaum!

Die meisten davon habe ich aus Ortssippenbüchern oder Ortsfamilienbüchern!

Die findet man meistens in öffenlichen Büchereien!

Schönen Gruß

Fritz

Du müsstest das Geburtsdatum und den Geburtsort wissen, dann kannst du die Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt anfordern.

Energiefan03  05.11.2015, 12:17

........aber auf keinen Fall, wenn er noch lebt.

DarthMario72  05.11.2015, 12:29
@Energiefan03

§ 62 Abs. 1 PStG: "Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. (...) Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen."

Wofür brauchst du die? Machst du Ahnenforschung? Du könntest in Kirchenbüchern am Geburtsort deines Opas forschen. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde wirst du aber nirgends bekommen. Vielleicht eine Kopie im betreffenden Standesamt, aber das ist fraglich.

DarthMario72  05.11.2015, 11:57

aber das ist fraglich

Wieso?

lohne  05.11.2015, 12:03
@DarthMario72

Ernsthaft, du fragst wieso? Weil nicht jeder irgendeine Geburtsdurkunde beantragen kann. Alles klar?

DarthMario72  05.11.2015, 12:19
@lohne

Ja, das frage ich ernsthaft!

von meinem OPA väterlicher seite

Der Fragesteller ist also nicht "jeder". Die Geburtsurkunde des Großvaters anfordern ist selbstverständlich kein Problem!

§ 62 Abs. 1 PStG: "Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen."

lohne  05.11.2015, 13:11
@DarthMario72

Auweia, das gilt aber nicht für noch lebende Personen. Aber ist schön hier jemanden zu finden der sich mit §§ auskennt.

DarthMario72  05.11.2015, 14:39
@lohne

Auweia, das gilt aber nicht für noch lebende Personen.

Wo steht das?

im familien buch der eltern stehen daten dafür .