Mit BF 17 fahren in spanien?

3 Antworten

Darf ich als 17-Jähriger auch im Ausland begleitet fahren?

Ursprünglich war die Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren nur innerhalb Deutschlands gültig. Mittlerweile dürfen BF17-Teilnehmer unter Einhaltung der deutschen Begleitauflagen auch in Österreich Auto fahren.

Als Folge wird die Fahrerlaubnis des jungen Fahrers und Fahrerin widerrufen und der Füherschein mit 18 nicht erteilt . Da sich der Verstoß innerhalb der Probezeit ereignet, wird nicht nur ein Bußgeld erteilt, sondern auch die Probezeit verlängert.  Zudem muss der Fahranfänger oder -anfängerin vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein kostenpflichtiges Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG absolvieren.

(2) 1Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde

1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV%20neu/StVG/StVG02a%20.htm

Der Führerschein mit 17 ist in Deutschland eine Sonderreglung. Sie gilt zwar bundesweit, aber nicht im Ausland.

Du hast somit in Spanien keinen Führerschein und würdest also ohne gültigen Führerschein fahren. 

Fahren ohne Führerschein gilt in Spanien als schweres Verkehrsdelikt. Als Höchststrafe sieht das Gesetz eine Haftstrafe von elf Monaten vor, die Untergrenze liegt wohl bei rund 1500 Euro. 

Eventuell besteht kein Versicherungsschutz, dürfte als Fahren ohne Führerschein gelten mit allen Konsequenzen.