Führerschein mit 17 machen, ohne BF17 zu beantragen, läuft die Probezeit trotzdem ab?

5 Antworten

Du kannst für Klasse B erst einen Monat vor deinem 18. Geburtstag mit der praktischen Prüfung beginnen. Ausgehändigt bekommst du ihn erst an deinem Geburtstag.

Die Probezeit beginnt somit an deinem 18. Geburtstag.

Hallo Pete,

fangen wir mal ganz vorne an.

Den Antrag für eine Fahrerlaubnis kann man (erst) ein halbes Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters stellen.

Daraus ergibt sich auch, dass man erst dann mit der Ausbildung bei der Fahrschule beginnt. Rein theoretisch wäre das auch früher möglich, was aber keinen Sinn macht.

Im Antrag muss die zu erwerbende Klasse oder auch mehrere Klassen angegeben werden.

Aktuell kannst du den Antrag zur Klasse BF17 stellen. Voraussetzung dafür ist aber, dass mindestens eine Begleitperson angegeben werden muss. Ohne die kein begleitetes Fahren.

Die Begleitperson muss kein Verwandter sein. Sie muss lediglich die Voraussetzungen dafür erfüllen. Diese findest du unter nachfolgendem Link:

https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/begleitpersonen.html

Den Antrag zur "richtigen" Klasse B kannst du jetzt noch nicht erstellen. Erst ein halbes Jahr vor deinem 18. Geburtstag.

Die Probezeit beginnt immer erst dann, wenn die Fahrerlaubnis erteilt wird. Bei der Klasse BF17 somit frühestens am 17. Geburtstag und beim der Klasse B frühestens am 18. Geburtstag.

Bei Ablegen der praktischen Prüfung nach dem Erreichen des Mindestalters beginnt die Probezeit dann am Tag der Prüfung.

Ob überhaupt, wie oft oder wie viele Kilometer du während der Probezeit fährst, spielt (komischer und sinnloser Weise) keine Rolle.

In der Klasse B / BF17 sind die Klassen AM und L enthalten. Somit hat man beim BF17 die Möglichkeit bereits ab 17 ein Kleinkraftrad (Roller) auch ohne Begleitperson zu fahren.

Viele Grüße

Michael

Wenn du den BF17 nicht beantragst, bekommst du gar keinen Führerschein und kannst ihn auch erst anfangen, wenn du 17 Jahre und 6 Monate alt bist. Der wird dir dann nach bestandener Prüfung erst mit 18 ausgehändigt. Und dann erst beginnt die Probezeit.

petejansen 
Fragesteller
 22.10.2016, 12:46

Das heißt ich kann/darf nicht den Führerschein mit 17 machen, wenn ich danach nicht begleitet fahre, bzw. überhaupt fahre?

supersuni96  22.10.2016, 12:47
@petejansen

Richtig. Du darfst dann erst mit dem Führerschein anfangen, wenn du 17 1/2 bist. Die praktische Prüfung darfst du erst 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag machen.

Gaskutscher  22.10.2016, 12:48
@petejansen

Du kannst den BF17 machen, brauchst dann aber nicht zu fahren - wir gehen gerade alle von Deutschland aus!

Mit 18 bekommst du dann den normalen Klasse B Führerschein. Die Probezeit fängt dann an zu zählen ab wann du den BF17 ausgehändigt bekommen hast.

petejansen 
Fragesteller
 22.10.2016, 12:52
@Gaskutscher

supersuni96 danke für die schnelle und hilfreiche Antwort.

Gaskutscher das Problem ist, ich habe keine Begleitperson.

supersuni96  22.10.2016, 12:52
@Gaskutscher

Er hat vermutlich einen Grund, warum er den BF17 nicht beantragen KANN. Denn nicht jeder kann den BF17 beantragen. Oder er scheut die höheren Kosten. Oder hat hat keine Begleitperson, die den Anforderungen entspricht.

Miete187  22.10.2016, 13:05
@petejansen

Ohne Begleitperson keinen Führerschein mit 17...der Sinn des begleitenden Fahrens ist ja weg! Daher auch keine Probezeitvorteile.

Auch wenn die Person nicht mit dir fahren kann, brauchst du eine...kannst ja dann AM Roller fahren was dann bei einigen Versicherungen angerechnet wird. Bei der Probezeit ändert das nix.

Meines Wissens hat man immer 2 Jahre Probezeit, egal mit welchem Alter man den Führerschein macht. 

Und wenn man kein BF17 macht, dann kann man seinen Führerschein(sollte man die Prüfung vor seinem Geburtstag bereits bestanden haben) auf der jeweiligen Kreisverwaltung mit 18 abholen.

schön wär's. die läuft erst ab dem 18. lebensjahr, wenn du dann wirklich das erste mal alleine auf die straße darfst.

19Michael69  22.10.2016, 18:24

Die Probezeit läuft nicht grundsätzlich erst ab 18.

Bei der Klasse BF17 läuft sie ab 17 und bei der Klasse A1 bereits ab 16 - oder halt ab dem Tag der praktischen Prüfung.

Gruß Michael