Mit BF-17 Führerschein im EU-Ausland (Dänemark fahren)?
Ich grüße Euch ihr Lieben,
wir fahren jetzt im Sommer nach Dänemark. Nachdem wir die Grenze nach Dänemark überfahren haben sind es in etwa noch 5 Stunden zu unserem Ziel.
Seit nun knapp einen Jahr habe ich meinen BF-17 Führerschein. Noch bin ich 17.
Darf ich nun in Dänemark (natürlich mit Begleitern) auch fahren?
Wenn ja, gibt es was zu beachten?
Wenn nein, warum? Und glaubt mir, wenn es verboten ist werde ich es natürlich nicht machen, aber was wären die Konsequenzen wenn man es doch täte?
4 Antworten
BF 17 gilt nur in D. und Österreich:
Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland als "Führerscheinersatz". Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Eine Ausnahme gilt für Österreich: Dort wird auch eine deutsche Prüfbescheinigung anerkannt.
https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/begleitetes-fahren/default.aspx
Die EU Staaten müssen die Führerscheine untereinander anerkennen, nur bei dem BF17 handelt es sich eben nicht um einen klassischen Führerschein (eher so eine Prüfungsbescheinigung) und von daher wird er im Ausland nicht anerkannt und es wird so gehandhabt, also ob du keinen besitzt. Was für Strafen es dafür in Dänemark gibt, bin ich überfragt.
Einzig Österreich erkennt den BF17 an, es liegt daran, dass Österreich ein ähnliches System wie wir hat.
Nein, außerhalb von Deutschland erkennt nur Österreich den BF17 an.
In allen anderen Ländern hast du keine Fahrerlaubnis, bis du mit 18 den Kartenführerschein besitzt. Insofern wäre es dort ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
An der Grenze müsst ihr also spätestens wechseln.
zu den Strafen kann ich nix sagen, ich kenne das dänische Recht nicht. Wenn ich mir aber schon anschaue, was Länder rund um Deutschland schon teilweise verlangen, wenn man man mit 6-7 km/h zu schnell geblitzt worden ist, dann kann ich mir vorstellen, dass die Strafe hier entsprechend hoch ist.
Schon das bloße Vergessen des Führerscheins wird mit Summen im teilweise hohen dreistelligen Betrag bestraft.
in vielen Nachbarländer ist es nicht möglich, ausser Österreich. Wird nicht anerkannt.
fahren ohne gültige Fahrerlaubniss