Darf man mit dem begleitendem fahren mit 17 roller fahren?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

BF17 beinhaltet Klasse AM - und nachdem das Mindestalter für AM bei 16 Jahren liegt, darfst Du auch ohne Begleitperson fahren.

P.S: Roller ist eine Bauform, es handelt sich um Kleinkrafträder: max. 50 cm³ Hubraum, max. 45 km/h 

In dem BF17 ist nichts drin das ist nur eine reine Erlaubnis mit Überwachung PKW zu fahren sonst nicht  

@fuji415

der schon wieder

@fuji415

Leider falsch. BF17 enthält Klasse AM. Auf Wunsch wird sogar ein eigener Führerschein für Klasse AM ausgestellt  (z.B. fürs Ausland)

Sofern der Roller für 2 Personen zugelassen ist und den Vorgaben der Klasse AM entspricht, dann schon. Klasse AM ist ja inbegriffen und das Mindestalter hierfür hast du ja auch erreicht.

Einen 125er Roller dürftest du z.B. nicht fahren...auch wenn es ebenfalls ein Roller ist ;-) 
Aber ich gehe mal davon aus, dass du die "üblichen" meinst...also 50ccm bei 45km/h.

BF17 ist nichts drin das ist nur eine reine Erlaubnis mit Überwachung PKW zu fahren . Da der BF17 kein Füherschein ist .   

@fuji415

Fuji...tu mir endlich den Gefallen und kommentiere nicht meine richtigen Antworten und mache darauf falsche Antworten.

BF17 ist die ganz normale Klasse B, die lediglich eine Auflage hat, die besagt, dass man bis zum 18. Geburtstag Fahrzeuge der Klasse B nur mit der eingetragenen Begleitperson fahren darf. 

Liebes Gutefrage Team...führt bitte einen "Daumen nach unten" für Kommentare ein... :-D


Du darfst den Roller nur alleine fahren. Außer er ist dafür zugelassen, dass darauf zu zweit gefahren werden darf.

also  mit meinem  125 er Roller darf ich durchaus jemanden mitnehmen und damit trotzdem schneller fahren als die erlaubten 45 kmh von den China Krachern 😂

@deruser1973

Deruse 1973

Denke nochmal nach über deine Antwort!

China und nur 45kmh?

Kennst du einen Roller der nicht in China gebaut wird?

In dem BF17 ist nichts drin das ist nur eine reine Erlaubnis mit Überwachung PKW zu fahren sonst nicht  den das ist kein Füherschein 

Die Strafe ist dann wie fahren ohne Füherschein als wäre der BF17 nie gemacht worden nur mit der  gemachten Klasse AM darf man Roller bis 45 km/h fahren 

@Eichbaum1963

der schreibt zu oft den gleichen Blödsinn und glaubt noch selbst daran. dem müsste man Einhalt gebieten