Mit Beschäftigungsverbot Bilder posten?

3 Antworten

Du hast aus gesudheitlichen GRünden ein Arbeitsverbot für deinen aktuellen Job.
Das heisst aber nicht, dass du nur zuhause rumsitzen darfst.

Genau wie bei einer Krankschreibung darfst du alles tun, was deine Heilung nicht behindert bzw. deine Schwangerschaft nicht negativ beeinträchtigt.

Dein Job wäre ein Risiko für das ungeborene Kind, daher das Beschäftigungsverbot, damit schützt Arbeitgeber dich, dein Kind und sich selbst.

Arbeitsrechtlich wäre so ein Foto also kein Problem, wie ist dein Verhältnis zu den Kolleginnen, das ist eher die FRage.
Wenn du glaubst, Sie würden dadurch negativ von dir denken, dann lass es lieber.

Man kann es immer von 2 Seiten sehen, aber wenn du normale Kollegen hast, sollte es eig kein Problem sein.

Wie weit bist du denn?

Wenn du unsiocher bist, dann lass es lieber.