Bonuszahlung bei Beschäftigungsverbot (Schwangerschaft)

4 Antworten

Ich glaube, da hast du keine besonders gute "Karten". Nach der Formulierung des Arbeitsvertrags steht dir eine Bonuszahlung rein logisch jedenfalls nicht zu. - Willst du genaueres wissen, solltest du einen Fachanwalt (Arbeitsrecht) zusammen mit deinem Arbeitsvertrag aufsuchen und dich beraten lassen. - Doch auch dann ist der Ausgang bei einem eventuellen Rechtsstreit nicht unbedingt sicher.

Darum lass' es lieber. Schließlich hast du ja jetzt auch mit dem Grundgehalt quasi "bezahlten Urlaub". Und vielleicht möchtest du ja auch später wieder bei diesem Arbeitgeber einsteigen.... Bei einem Rechtstreit vor dem Arbeitsgericht sehe ich diese Möglichkeit in Frage gestellt.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: Das Arbeitsentgelt während des Beschäftigungsverbotes ist in § 11 MuSchG geregelt. Demnach ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt während der letzten 13 Wochen vor dem Beschäftigungsverbot inklusive aller Zulagen zugrunde zu legen. Ob die Zulage nun Bonus heißt oder anders, spielt dabei meines Erachtens keine Rolle, denn sie ist Bestandteil des Arbeitsentgeltes.

Die Frage, ob deine Antwort richtig ist, oder nicht, richtet sich meiner Meinung nach allein nach der juristischen Bewertung des Begriffs "Bonus" im Zusammenhang mit der weiteren Formulierung im Arbeitsvertrag. G. homme

@homme

Man wird sich sicher den Wortlaut des Arbeitsvertrages und gegebenenfalls die betriebliche Übung der Bonuszahlung anschauen müssen. Wenn dieser "Bonus" aber ausschließlich dafür gezahlt wird, dass man den Arbeitstag herumbekommt, dann zählt er zum geschuldeten Arbeitsentgelt. Die einzige Funktion des "Bonus" besteht dann wohl darin, die Zahlungen bei Arbeitsausfall wie im Krankheits- und Mutterschaftsfall zu umgehen. Und das wäre eine klassische Umgehung, die natürlich unzulässig ist.

@homme

Der konkrete Wortlaut ist:

"Zusätzlich bekommt die Arbeitnehmerin eine Bonuszahlung von x € pro geleistetem Arbeitstag die halbjährlich ausgezahlt wird"

Ich sehe das so: Ich denke eigentlich steht mir der Bonus zu, allerdings will ich es mir auch nicht mit dem AG "verscherzen", da ich, je nachdem ob nach der Elternzeit Bedarf ist, schon wieder sehr gerne dort einsteigen möchte und mich da wirklich nicht streiten will. Ich bin halt hin und her gerissen, da ich auf der anderen Seite schon denke, wenn mir der Bonus zusteht, dann möchte ich den auch haben....

@merie0680

Diese vertragliche Regelung ist eine typische Anwesenheitsprämie, die ohne eine entsprechende Regelung im Vertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag weder bei Krankheit noch im Falle des Mutterschutz gekürzt werden darf, vgl. dazu analog auch die Regelung des § 4a des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG).

@LeonardNeun

Danke, mit deinen Antworten hast Du mir sehr geholfen!!

Genauso ist es, ich bekomme den Bonus für meinen reine Anwesenheit. Bin ich aus AU/Urlaub oder sonstigen Gründen nicht auf Arbeit, dann bekomme ich auch den Bonustag nicht ausgezahlt....

Das würde ja aber heißen, dass die ganze Geschichte die ganze Zeit schon falsch gelaufen ist und das würde wohl auf einen "Streit" hinauslaufen und das möchte ich nicht. Insofern läuft es wohl wie meistens....der AN (in diesem Falle ich) zieht den Kopf ein, nimmt es so hin und verzichtet auf den Bonus, in der Hoffnung, dass es nach der Elternzeit weitergeht und der AG lacht sich ins Fäustchen ;-)

Da kann ich ja fast von Glück reden, dass mein BV nur für 6 Wochen gilt und ich den Rest der Zeit (größtenteils) noch arbeiten konnte :-)

@merie0680

Der Verzicht ist natürlich Deine völlig freie Entscheidung. Manchmal ist es auch tatsächlich besser, nicht auf seinem Recht zu bestehen.

einmal "für jeden geleisteten Arbeitstag einen täglichen Bonus,

dann "trotz nicht geleister Arbeit"

Nicht geleistet ist nicht geleistet, so wie ich das kenne.

für jeden geleisteten Arbeitstag

das ist eigentlich eindeutig. du leistest keinen arbeitstag.