Kann Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erteilen?

9 Antworten

Wir haben aktuell eine werdende Mutter, die vom Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen hat. Sie bleibt zu Hause und wir als Arbeitgeber zahlen den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate. Das Geld und sogar die Anteile des Arbeitgebers an den Sozialversicherungsbeträgen bekommen wir von der Krankenkasse erstattet. Es gibt also nicht einmal einen finanziellen Ausfall.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Bezirksregierung die Schwangerschaft anzuzeigen. Die können echt unangenehm werden.

Ich würde bei der zuständigen Bezirksregierung anrufen und den Fall schildern. Außerdem würde ich bei einem anderen Frauenarzt vorstellig werden und mir eine zweite Meinung einholen.

Alles Gute!

Hallo Norina78,

danke für deine hilfreiche Antwort. Wir haben schon zwei Frauenärzte, beide tun sich aus irgendeinen Grund bei dem Thema schwer. Vor allem die Fehlgeburt müsste ja ein Türchen öffnen. Wir haben halt auch einfach Angst, dass wir das Kind verlieren, da sie wirklich hart arbeiten muss und die Firma junge Leute wie Kanonenfutter verpulvert.

Ich habe noch eine Frage: Was konkret ist die Bezirksregierung? Das Unternehmen hat mehrer Standorte. Ist es dann die Stadtverwaltung der Kommune/ Stadt wo sich der Hauptsitz des Unternehmens befindet?

Die Schwangerschaft wurde bei der Bezirksregierung angezeigt, da bin ich mir sicher. Fehler könnte sich das Unternehmen hier nicht erlauben, zu bekannt. Allerdings füllen die den Fragebogen nicht aus, ob der Arbeitsplatz einer Schwangeren gerecht wird. Lässt sich hier über die Bezirksregierung auf den Arbeitgeber Druck ausüben?

@TirolerBerg

Es ist die Bezirksregierung zuständig in der Stadt, in der Deine Frau arbeitet. Sitz des Unternehmens ist hier egal.

Die Gefährdungsbeurteilung gehört zu der Anzeige dazu. Ruf bitte da an und kläre ab, ob das alles richtig gemacht wurde und welche Handhabe ihr habt, wenn die etwas verschweigen. Die zuständigen MItarbeiter, mit denen ich es bisher zu tun hatte, waren sehr gewissenhaft.

@Norina78

Vielen Dank. Hab nach einem kleinen Telefonmarathon jetzt die Gewerbeaufsicht soweit, dass sie morgen dort im Unternehmen vorstellig werden. Dann bin ich ja mal gespannt.

@TirolerBerg

Ui, klasse! Kannst gerne berichten, ich bin neugierig!

....Zum betriebsarzt,wenn es einen gibt. 

Zunächst mal hat es keine finanziellen Nachteile, wenn der Frauenarzt sie aus schwangerschaftsbedingten Gründen krank schreibt!!

Dann kann der Frauenarzt NATÜRLICH ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Viele Frauenärzte drücken sich aber davor (die Hintergründe kenne ich nicht). Ich empfehle daher ganz dringend, dass sich Deine Freundin ggf. einen anderen Arzt sucht!

Dem Arbeitgeber schriftlich eine letzte Frist zur Ausstellung des Fragebogens stellen. Drohung in Bezug auf rechtliche Schritte können das Ganze beschleunigen - können aber auch das Arbeitsverhältnis nachhaltig stören.

Daher würde ich zum Betriebsrat gehen - wenn es den gibt.

Ansonsten selbst an das Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsamt herantreten. Je nachdem, wer bei Euch die zuständige Aufsichtsbehörde ist.

Auch wenn mein Rechtsempfinden den zweiten Vorschlag empfiehlt, halte ich doch den Weg über einen zweiten Frauenarzt als kurzfristig zielführender.

Alles Gute!

Natürlich gibt es finanzielle Nachteile- sie bekommt dann Krankengeld, das ist weniger als das volle Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot.

@sassenach4u

1. arbeitet die Dame zwischendurch immer wieder - es gibt keine genaue Angabe zu der tatsächlichen Dauer der Krankschreibungen, also auch keine Angabe darüber, ob sie überhaupt schon im Bereich des Krankengeldes ist.

2. Steht in der Frage des Fragestellers, dass er sich um die finanziellen Nachteile in Mutterschutz (und Elternzeit, denke ich) Sorgen macht - und DARAUF habe ich geantwortet! Da entstehen keine finanziellen Nachteile (so lange die Krankschreibungen schwangerschaftsbegründet sind!), da Schwangeren per Gesetz durch ihre Schwangerschaft keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen. Punkt.

Hallo Allyuna,

den Weg über die Frauenärzte probieren wir schon länger. Warum die sich so schwer tun mit einem individuellen Beschäftigungsverbot, weiß ich leider auch nicht. Grundlage dafür muss ja auch immer eine Risikoschwangerschaft sein.

Zum finanziellen Nachteil: Wenn man wochenlang am Stück sich krank schreiben lassen muss, ob oder ohne Unterbrechung, entsteht ein finanzieller Nachteil. Das ist in der Praxis leider Fakt, auch wenn das Gesetz zum Schutze werdender Mütter natürlich auf dem Papier ganz gut klingt.

@TirolerBerg

Aber der Nachteil entsteht nicht während Mutterschutz und Elternzeit - zumindest hatte ich die Frage dahingehend verstanden! Darum ging es mir. Da muss als Berechnungsgrundlage das Gehalt genommen werden OHNE den Nachteil des evtl. Krankengeldes.

Grundlage für ein individuelles Beschäftigungsverbot ist ja in erster Linie der aktuelle Zustand der Schwangeren. Ich hatte vor meiner ersten Schwangerschaft auch eine Fehlgeburt, die folgende Schwangerschaft war dadurch aber nicht automatisch eine Risikoschwangerschaft (die Fehlgeburt erfolgte in einem sehr frühen Stadium). Migräne war übrigens meine Form der Schwangerschaftsübelkeit - daher kann ich nachfühlen, was Deine Freundin durchmacht... Alles in allem läuft es darauf hinaus - wenn ich jetzt nochmal so darüber nachdenke - dass der Arbeitgeber aus den Puschen kommen MUSS! Also doch eher der unangenehmere Weg... Der Frauenarzt kann hier wenig machen (wenn er nicht will), wenn der Gesundheitszustand der Schwangeren derzeit nicht bedenklich ist.

Habt Ihr mal unverbindlich beim Arbeitsschutz- bzw. Gewerbeaufsichtsamt nachgefragt? Was ist mit dem Betriebsrat?

@Allyluna

Edit - habe gerade in einem anderen Kommentar gelesen, dass Du zum zuständigen Amt gehen darfst.

Alles Gute dafür!

Im Zweifel würde ich mich mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen, die den Mutterschutz im Betrieb überwacht. Das ist meistens die Bezirksregierung o.ä. Bei denen muss der Arbeitgeber die Schwangerschaft anzeigen und auch die Risikobewertung abgeben. Da kann man mal absprechen, wie Ihr Euch verhalten sollt, wenn der AG gegen das Mutterschutzgesetz verstößt. 

Danke metbaer für die hilfreiche Antwort. Weißt du welche Stelle für die Überwachung des Mutterschutzes in einem Betrieb zuständig ist? Ist das länderabhängig oder kommunal unterschiedlich? Wäre in unsere Fall Nordrhein-Westfalen.

@TirolerBerg

Im Betrieb der Betriebsrat und die Fachkraft für Arbeitssicherheit (das muss jedes Unternehmen haben), überbetrieblich das Amt für Arbeitssicherheit. Wo das ist, bitte googlen....

Natürlich kann die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Absatz 1 Mutterschutzgesetz aussprechen. Eigentlich muss sie das im Fall deiner Freundin sogar machen.

Ich verstehe den Arbeitgeber hier nicht. Denn mit einer Krankschreibung muss er Entgeltfortzahlung leisten, während er mit einem Beschäftigungsverbot die gesamten Lohnkosten von der Ausgleichskasse U 2 erstattet bekommt.

Manche Frauenärzte zicken allerdings beim Beschäftigungsverbot, wohl weil sie Rückfragen von der Krankenkasse fürchten.

Im Notfall aber sollte deine Freundin das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Der Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet, die Schwangerschaft sofort nach Bekanntwerden dorthin zu melden.