Kann Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erteilen?
Hallo,
meine Freundin ist im 5. Monat schwanger. Der Arbeitgeber schafft es durch gewisse Tricks immer wieder dem Ausfüllen des Fragebogens, ob der Arbeitsplatz die Anforderungen erfüllt, aus dem Weg zu gehen. Sie muss schwer heben (> 5 kg). Auf Leitern klettern. Und der Weg zu Toilette ist recht weit, was kompliziert ist, da sie jeden Morgen 4 Stunden allein im Laden steht und so nicht zur Toilette kann.
Der Frauenarzt stellte bisher kein Beschäftigungsverbot aus, mit der Info, er dürfe das nicht mehr. Es folgt eine Krankschreibung nach der anderen (sie hat starke Migräne seit der Schwangerschaft), was uns finanzielle Nachteile im Mutterschutz bedeutet.
Außerdem fährt sie täglich 100 km mit dem Auto zur Arbeit. Die Kopfschmerzen drücken ihr dann auf die Augen und Konzentration beim Fahren. Sie hatte außerdem vor der Schwangerschaft eine Fehlgeburt.
Kann eine Frauenärztin da wirklich nichts machen?????
9 Antworten
Wir haben aktuell eine werdende Mutter, die vom Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen hat. Sie bleibt zu Hause und wir als Arbeitgeber zahlen den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate. Das Geld und sogar die Anteile des Arbeitgebers an den Sozialversicherungsbeträgen bekommen wir von der Krankenkasse erstattet. Es gibt also nicht einmal einen finanziellen Ausfall.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Bezirksregierung die Schwangerschaft anzuzeigen. Die können echt unangenehm werden.
Ich würde bei der zuständigen Bezirksregierung anrufen und den Fall schildern. Außerdem würde ich bei einem anderen Frauenarzt vorstellig werden und mir eine zweite Meinung einholen.
Alles Gute!
....Zum betriebsarzt,wenn es einen gibt.
Zunächst mal hat es keine finanziellen Nachteile, wenn der Frauenarzt sie aus schwangerschaftsbedingten Gründen krank schreibt!!
Dann kann der Frauenarzt NATÜRLICH ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Viele Frauenärzte drücken sich aber davor (die Hintergründe kenne ich nicht). Ich empfehle daher ganz dringend, dass sich Deine Freundin ggf. einen anderen Arzt sucht!
Dem Arbeitgeber schriftlich eine letzte Frist zur Ausstellung des Fragebogens stellen. Drohung in Bezug auf rechtliche Schritte können das Ganze beschleunigen - können aber auch das Arbeitsverhältnis nachhaltig stören.
Daher würde ich zum Betriebsrat gehen - wenn es den gibt.
Ansonsten selbst an das Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsamt herantreten. Je nachdem, wer bei Euch die zuständige Aufsichtsbehörde ist.
Auch wenn mein Rechtsempfinden den zweiten Vorschlag empfiehlt, halte ich doch den Weg über einen zweiten Frauenarzt als kurzfristig zielführender.
Alles Gute!
Im Zweifel würde ich mich mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen, die den Mutterschutz im Betrieb überwacht. Das ist meistens die Bezirksregierung o.ä. Bei denen muss der Arbeitgeber die Schwangerschaft anzeigen und auch die Risikobewertung abgeben. Da kann man mal absprechen, wie Ihr Euch verhalten sollt, wenn der AG gegen das Mutterschutzgesetz verstößt.
Natürlich kann die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Absatz 1 Mutterschutzgesetz aussprechen. Eigentlich muss sie das im Fall deiner Freundin sogar machen.
Ich verstehe den Arbeitgeber hier nicht. Denn mit einer Krankschreibung muss er Entgeltfortzahlung leisten, während er mit einem Beschäftigungsverbot die gesamten Lohnkosten von der Ausgleichskasse U 2 erstattet bekommt.
Manche Frauenärzte zicken allerdings beim Beschäftigungsverbot, wohl weil sie Rückfragen von der Krankenkasse fürchten.
Im Notfall aber sollte deine Freundin das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Der Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet, die Schwangerschaft sofort nach Bekanntwerden dorthin zu melden.