Anspruch auf Beschäftigungsverbot?

4 Antworten

Das beschäftigungsverbot spricht dein FA aus. Er könnte sagen dass du nur eine bestimmte stundenzahl am Stück stehen darfst. Dann müsste rewe dir eine andere Tätigkeit geben. Den psychischen Stress sprich auch mit an.
Und sprich mit deinem Chef dass du von der aktuellen Arbeit schmerzen hast.

Dein Chef darf dir selbst auch ein BV aussprechen. Hab seit zwei Wochen selbst du den Arbeitgeber ein BV.

...durch nicht du...

Ein individuelles Beschäftigungsverbot spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus und ist auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen (§ 3 Abs. 1 MuSchG). Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.

Im Gegensatz zum individuellen wird das arbeitsplatzbezogene generelle
Beschäftigungsverbot nicht vom betreuenden Arzt, sondern vom Arbeitgeber
auf Grundlage „seiner“ Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde ausgesprochen (z.B. Gewerbeaufsichtsamt). Ergibt sich daraus ein Beschäftigungsverbot für die gesamte bzw. für einzelne Tätigkeiten, darf der Arbeitgeber die Schwangere mit diesen Arbeiten nicht beschäftigen und muss andere Tätigkeiten anbieten oder die Frau darf zu Hause bleiben.

Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, hat die werdende Mutter
gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des
vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn) nach § 11 Absatz 1 Satz 1
MuSchG. Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das
Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von der Krankenkasse der werdenden
Mutter erstattet.

Alles Gute für dich!

Hört sich echt schlimm an, wie wärs wenn du dich von deinem Arzt krank schreiben lässt bzw auch mal mit deinen Kolleginnen und dem Chef redest...