Mit Aprilia Rs 50 offen fahren mit Mofa Prüfbescheinigung?

6 Antworten

Was Du dann als Ausrede angibst, ist zunächst mal irrelevant.

Als minderjähriger Ersttäter wirst Du dann eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekommen und nach Jugendstrafrecht dann sehr wahrscheinlich Sozialstunden aufgebrummt bekommen. Zudem vermutlich auch eine mehrjährige Sperrfrist für den Erwerb einer Fahrerlaubnis.

Zudem kannst Du Probleme mit Deiner Moped-Haftpflichtversicherung bekommen, wenn Du es unter Vorlage der Mofa-Papiere auch als Mofa mit 25 KM/h dort versichert hast und danach die Drossel entfernst. 

Fahren ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz. Es kann nicht unabsichtlich sein, das Gerät hat ja einen Tacho. Du WEISST ja, daß du nur einen Schein für 25 kmh hast

Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das
 Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbots untersagt ist oder wer als Halter eines Kraftfahrzeugs zulässt, dass jemand das Fahrzeug fährt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbots untersagt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Bei fahrlässiger Begehung beträgt die Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten und die Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

 Ohne Fahrerlaubnis fährt auch, wer ein Fahrzeug fährt, für die er nicht die entsprechende Fahrerlaubnisklasse hat bzw. dessen Führerschein beschlagnahmt wurde. 
Ebenso fährt ohne Fahrerlaubnis, wer zwar die Fahrprüfung bestanden hat, aber vor Aushändigung des Führerscheins ein Fahrzeug fährt.

Und wenn du einen Unfall baust, zahlt keine Versicherung, das zahlst du selber. Kann dich fürs Leben ruinieren, gerade wenn Personenschaden im Spiel ist

Crack  28.09.2015, 21:10

Die Haftpflichtversicherung zahlt in jedem Fall, dafür ist sie da.

Bei Obliegenheitsverletzungen gibt eine Regressbegrenzung, man verschuldet sich also nicht ein Leben lang...

Interesierter  28.09.2015, 21:35
@Crack

Das nicht, aber die Regressforderungen der Versicherung können schon ins Geld gehen.

Ich kann ja sagen es war unabsichtlich dass die drosselung wieder drausen ist.

Ja, genau, das sagst du dann, schon ist alles wieder in Ordnung und die Blumen blühen, ja, so einfach ist das. Wenn dein Fahrzeug plötzlich schneller läuft, was du mittels Tacho und normalem Menschenverstand feststellen kannst, hast du anzuhalten und es zu schieben.

Fahren ohne Fahrerlaubnis, da das fahrerlaubnisfreie Mofa zum Kraftrad wurde.

Fahren ohne Betriebserlaubnis, da sich das Abgas/Geräuschverhalten durch die höhere Drehzahl verschlechtert hat.

Betrug zum Nachteil der Versicherung, da die Versicherungsprämie für dich als jugendlicher Fahrer bei einem Kraftad höher wäre als der gezahlte Betrag fürs Versicherungskennzeichen und somit der günstigere Beitrag durch falsche Angaben vorsätzlich erschlichen wurde.

Steuerhinterziehung, da nur zulassungsfreie Kleinkrafträder und Leichtkrafträder steuerfrei sind. Leichtkrafträder haben laut Definition mehr als 50ccm. Du hast unter 50ccm bei mehr als 50 km/h, folglich ein zulassungspflichtiges Kraftrad und folglich auch steuerpflichtig.

Wenn du mit der Prüfbescheinigung und dem Roller bei Tempo 95 erwischt wirst, brauchst du nichts mehr zu sagen. Dann hat sich das erledigt.

Straftatbestand: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Führerscheinsperre, Sozialstunden.


Bei einer derart überhöhten Geschwindigkeit darfst du davon ausgehen, dass du recht schnell rausgezogen wirst. Es gibt Roller, die dürfen 45 km/h fahren. Das heisst, solange ein Roller in diesem Bereich bleibt, ist er mal potentiell nicht auffällig, da man unter dem Helm nicht gleich sieht, ob der Roller gedrosselt sein müsste oder ob er tatsächlich 45 laufen darf und ob du den Schein dafür hast oder nicht.

Wenn du die 50 überschreitest, bist du in jedem Fall auffällig und wirst, sobald dich ein Polizist sieht, rausgezogen. Das geht nicht lange gut.

Den Verlust der Betriebserlaubnis und Regressforderungen deiner Versicherung im Fall eines Unfalles solltest du bei deinem Vorhaben ebenfalls bedenken.

Unterm Strich betrachtet, ist das Vorhaben einfach nur "SCHWACHSINN"!

Parhalia  28.09.2015, 21:50

Hatte ich noch vergessen zu erwähnen: bei einer derartig gravierenden Manipulation KÖNNTE der Roller dann sogar beschlagnahmt oder gänzlich eingezogen werden. Ggf. mit einer nochmals ( sehr ) kostspieligen technischen Begutachtung durch amtsseitige Veranlassung.

Das wäre dann

  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
  • Fahren mit fehlender (bzw. falscher) Versicherung

Und das kann durchaus zu einer Sperre führen, wenn Du später mal den Führerschein machen möchtest. Natürlich neben weiteren Strafen .....