Mit dem Roller vor der Polizei abgehauen

9 Antworten

Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und mit einem Fahrzeug, für welches keine Betriebserlaubnis vorliegt.
Folgen:
Mindestens Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafe und Punkte in Flensburg, ggf. Ableisten von Sozialstunden.
Hinzu kommt Verlust des Versicherungsschutzes bei einem Unfall sowie Tragen der Konsequenzen bei Personen- und Sachschäden. Strafe wäre um ein Vielfaches höher.
Bei Personenschäden würde ich von einer Gefängnisstrafe ausgehen (mind. auf Bewährung).

Hallo,
baut die Kiste rasch zurück.
Falls sie das Kennzeichen haben, wird es nicht lange dauern.

Eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Ordnungswidrigkeiten wegen Überschreitung(en) der Höchstgeschwindigkeit sind drin, die vorsätzlich gemacht wurden.

Schau mal in §21 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Moin, das is meinem Nachbarn auch mal passiert.

Der hatte n Aerox, der mit 70 ccm, dickem Vergaser, Auspuff usw. 140 machte.

Den ham se mit 6 o. 7 Autos gejagt.

Der is dann Wege gefahren, wo man mit nem Auto nicht durchkommt.

Die Karre hat dann ne Woche im Gartenhaus gestanden.

Die (Polizei) sind auch tatsächlich gekommen und wollten gucken.

Der Roller war ja nicht da.

Der hat den Roller aber dann zurückgebaut.

Die Rennleitung hatte dann erstmal alle Aeroxe auf m Kieker.

Mein anderer Nachbar is n Zwerg.

Der durfte altersmäßig nur 25 fahren.

Mur weil der so klein ist is der immer wieder aufgefallen.

Das Mopped lief nur 60.

Für wiederholungstäter gibts dann Sperre und Sozialstunden und Rückbau, is klar.

Bei gaanz Unbelehrbaren ziehen die das "Tatwerkzeug" ein. Dann is der Roller wech.

Falls da was nachkommt, dann solltet ihr beide GAR keine Angaben zur Sache machen und euch zunächst von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Normalerweise rate ich von Rechtsanwälten eher ab, in diesem Fall macht es aber absolut Sinn.

Übrigens: Das bloße Abhauen vor der Polizei ist nicht strafbar. Nur, wenn man dabei rote Ampeln überfährt oder die Geschwindigkeit überschreitet, kann man dafür bestraft werden. Ebenso wird man auch bestraft, wenn man sich körperlich gegen eine Festnahme zur Wehr setzt.

jonble  06.09.2010, 00:03

Wenn die mit "Zitat: 90-100" geflüchtet sind, dann ist das sehr wohl strafbar ...

skyfly71  06.09.2010, 10:26
@jonble

Geschwindigkeitsüberschreitung ist allerdings eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

GoodFella2306  21.10.2016, 11:22

off-topic, wieso rätst du üblicherweise von Rechtsanwälten ab?

skyfly71  24.10.2016, 20:00
@GoodFella2306

Meistens können Rechtsanwälte auch nicht mehr tun, als der normale Rechtslaie sowieso erreichen würde. Und man darf ja nicht vergessen, dass die Dienstleistung eines Rechtsanwalts schnell ein paar Hundert Euros kostet. Und DAS muss seine Tätigkeit ganz am Ende erst mal eingespart haben, bevor man überhaupt den ersten Euro spart.

Gerade im Strafrecht ist das eher selten der Fall...

Zuerst kriegst du Besuch oder einladung zur Polizei und dann Anschieß vom Eltern