Darf ich mit 15 und der Mofa-Prüfbescheinigung Baumaschinen fahren?

7 Antworten

Damit Du solche (mehrspurigen) Fahrzeuge mit beispielsweise 20-25 km/H Höchstgeschwindigkeit fahren darfst, benötigst Du einerseits einen Schein für Flurförderzeuge bzw Bagger / Radlader (sind 2 verschiedene Scheine).

Möchtest Du diese Fahrzeuge zudem noch im öffentlichen Verkehrsraum fahren (und das sind teilweise Baustellen auf Straßen / Gehwegen), benötigst Du auch noch einen Führerschein. (Die Klasse AM reicht hier meiner Meinung nach nicht aus, Du wirst vermutlich Klasse L benötigen).

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 6 km/h sind fahrerlaubnisfrei, §4 Abs 1 Nr 3 FeV:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

3. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

Was alles zu den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zählt, geht aus einer Dienstanweisung des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur hervor. Dort heißt es unter anderem:

Als selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind bisher anerkannt worden:

4. Bagger, auch mit angebauten Einrichtungen zur Durchführung anderer Arbeiten – z.B. Verlegen von Steinen - ;

Wenn dein Vater auf dem Bau arbeitet, dann frage ihn doch am besten.

Aber um deine Frage zu beantworten: Nein, darfst du nicht. Da bin ich mir zu 99% sicher.

Schon allein der Gedanke. Du hast die Prüfbescheinigung für ein vlt. 20 kg Gefährt. Und damit möchtest du tonnenschwere Baumaschinen bewegen?

Vielen Dank für die Antwort!

Ein Mofa wiegt doch keine 20 kg mehr

@Frosch2345

Ja, war geschätzt. Ich saß noch nie auf einem...

Das darf man, allerdings natürlich nur mit Auftrag und Erlaubnis, und es muß geklärt werden, ob die Versicherung im Schadensfall haftet.

Ich bin der Meinung, dass eine gewisse Sachkenntnis und Einweisung bei der Bedienung von schwerem Gerät unabdinglich ist - dies obliegt der Verantwortung des Eigentümers, wem er das Gerät überlässt.

Mit einem großen Baggerschwenkarm kann man bei Fehlbedienung Menschen stark verletzen.

Es gibt jedoch "Baggerspielplätze" wo man sich ganz legal austoben kann.

....sofern Du damit  "nicht gewerblich" auf Privatgelände fährst, wo Du Niemanden gefährdest, bzw. keinen Schaden an anderer Leute Eigentum verursachen kannst,dürfte das kein Problem sein. Auf Baustellen vermutlich nicht, ohne entsprechende Ausbildung und Einweisung auf die Maschinen....