Mofa-Auto 25 KM/h mit Mofa-Prüfbescheinigung fahren

9 Antworten

Hi,

nein, darfst du nicht:

Fahrzeuge (siehe § 4 FeV):
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —‚ wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Für das Oma-Auto ist eine Fahrerlaubnis oder ein hohes Alter + Schwerbeschädigtenausweis 'G' erforderlich.

-vg tiwo666

ich habe ja gerade eine antwort gegeben über das thema.du siehst das genau richtig.mit dem m schein könnte es vieleich gehen keine achnung

Bei Mofaautos unterscheiden: Handelt es sich um ein 4-rädriges Leichtkraftfahrzeug, was angeboten wird, egal ob mit 25 oder 45 km/h, dann brauchst du die Klasse AM (oder alt S,4,5). Wichtig ist, dass diese Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis oder Übereinstimmungsbescheinigung besitzen.Handelt es sich um auf 25 km/h gedrosselte Pkw (z.B. Fiat Panda) bleibt das Fahrzeug rechtlich ein Pkw - lasst euch nichts anderes erzählen - und muss zugelassen und versteuert werden. Es gibt aber viele auf Urkundenfälschungen oder Falschbeurkundungen beruhende "Krankenfahrstühle" darunter, was aber rechtlich auch nach den "alten Definitionen" vor 2002, bzw. vor dem 1.6.1999 auch nicht möglich war, da das Leergewicht bei Krankenfahrstühlen auch früher schon auf 300 kg begrenzt war. Hier wurde also getürkt. Und dafür gibt es keinen Besitzstand! Und für diese Fahrzeuge braucht ihr die FE der Klasse B (alt 5 bis 1989 reicht und alle diese Klasse 5 einschließenden Klassen bis1989). Bei diesen Fahrzeugen begeht ihr zusätzlich einen Zulassungs- und Kraftfahrzeugsteuerverstoß, wenn ihr sie nur mit Versicherungskennzeichen fahrt. Und täuscht beim Versichern über die tatsächliche Fahrzeugart, was euch a) einen Geldwertvorteil und b) die dazu passende Betrugsanzeige zum Nachteil der Versicherung einbringen kann (wenn es auffliegt).

 

Ausnahme für die echten alten Krankenfahrstühle:  bis 10 km/h FE-frei, bis 25 oder 30 nach altem Recht auch, wenn vom 10.06.1999 bis zum 30.08,2002 die Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung gemacht wurde.

Ja, Du darfst.

falsch

Jepp du darfst. Nur umbauen zwecks höherer Geschwindigkeit darfst du nicht. Aber das hast du ja nicht vor. :-)

falsch

Nein, darfst du nicht! Das dürfen allenfalls Personen, welche ihre Mofa-Prüfbescheinigungen vor dem 1. September 2002 erhalten haben.

Hier mal lesen aber auch unbedingt nachfolgenden § 5 beachten!!

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html

Du darfst dieses Auto erst ab 16 mit Führerschein Klasse S fahren!