Mofa mit 25kmh,bald 45kmh?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ursprünglich zur damaligen Gesetzgebung kann man es heute mit Fahrrad vs: Pedelec vergleichen. 

Welcher "normale Gelegenheits-Bürger" fährt schon kontinuierlich bei Gegenwind oder gar leicht bergan ( + Gegenwind ) mit einem ganz normalen F-Rad kontinuierlich 20 - 25 KM/h ?

Zumal damals die Verbrenner-unterstützten und heute "Pedelecs" nicht nur zusätzlich schwerer als ein F-Rad waren oder sind, sondern sich nach wie vor auch in der direkten Handhabe bei Motorisierung, Gewicht, Geschwindigkeit und Reaktion vom "Normalo auf dem einfachen Drahtesel" teils deutlich unterscheiden.

Das ist nicht jedem SO bewusst, und deswegen wurde für Fahrrad-ähnliche Fahrzeuge mit Hilfsmotor über 20 KM/h und eigenständig funktionierendem Antrieb ein zusätzlicher Wissens- / und Befähigungsnachweis rein zur verpflichtenden Schulung und Gefahrenkennung vom Gesetzgeber eingeführt für alle Bürger.

Die "Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas" ist dabei keine "Fahrerlaubnis nach FeV", sondern lediglich ein gesonderter Nachweis über Wissen, Gefahren und Handhabungsbefähigung dieser besonderen "Fahrräder". ( mit Hilfsantrieb ) 

Was früher "Saxxonette, Mobilette und Mobi-Velux ... " gegenüber einem normalen Drahtesel waren, kommt heute erneut mit den Pedelecs auf die allgemeine Gesellschaft zurück. 

Es ist somit in dieser Fahrzeuggattung keine "Schikane", sondern durchaus schadreduzierende Regelungspraxis. 

Womit ich Dir allerdings doch recht gebe : 

Klasse AM ( alte Klasse 5 ...danach Klasse IV ) wurde durch diverse Reformen der Fahrerlaubnisse durchaus zu Unrecht unter 50 KM/h für die Teilnahme am regulären Stadtverkehr ab BJ/EZ technisch limitiert. 

Aber da hat man Euch heutigen "Kiddies" zumindest im Zuge der EU-Angleichung wenigstens mit den Motorrollern wieder 5 KM/h zugegönnt mit Klasse AM.  

Entsprechende Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen grob 1980 bis 1990 durften nach westdeutscher Regelung nämlich statt 50 KM/h bei älteren KKR nur noch 40 KM/h laut Papieren bringen. ( Letzte Umstrukturierung der rein West-Deutschen Fahrerlaubnisklassen / Fahrzeugtypisierung zwischen etwa 1980 - 1981 vor Einleitung der EU-Harmonisierung )

Die "Mofa-Regelung" greift erst für Menschen ab etwa Geburtsjahr 1965 mit Pflicht zur "Prüfbescheinigung" für solche "Fahrräder mit Hilfsmotor". 

wenn sich jeder wegen diessr Sache beschwert,....kann man dann nicht erzielen das die Prüfbescheinigung bis 45kmh gilt?

@isinxoxo

WENN Ihr eine Petition starten wollt, so stützt das auf die Richtlinien der kleinsten FAHRERLAUBNIS für Krafträder ( Kleinkrafträder ) mit 50 ccm / < 60 KM/h, was in Deutschland / der EU die Führerschein-Klasse AM darstellt.

Die "Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas" IST ( wie bereits gesagt ) KEINE nationale wie EU-weit internationale "Fahrerlaubnis" nach deutscher FeV und geltendem EU-Recht. 

Eure kleinste Petition KÖNNTE sich somit nur gegen die EU-FSKL "AM" und national gegen angewandtem Territorialrecht dagegen erstrecken. 

"Mofa-45" wird es in Deutschland davon abgesehen niemals geben. ( s.o. ) 

aber wenigstens das man AM mit 15machen kann!!in Sachsen wird das doch auch als projekt derzeit versucht...

das stimmt nicht ganz. Für ein S-Pedelec mit 45 kmh braucht man auch Klasse AM mit einem Mokick-Schein.

Das benötigt auch ein Versicherungskennzeichen.

Das Tunen von 25 kmh Mofas sowie auch von E-Bikes mit 25 kmh ist illegal.

Reine Geldsache...

wie meinsten das?

Der Staat braucht Geld, Mofa ist günstig -> wenn man schnell sein will A1 oder Roller -> teuer

lächerlich....das ist so was von Peinlich...in Italien und Österreich geht's doch auch....

@isinxoxo

"Prüfbescheinigungen zum Führen von Mofas" unterliegen halt staatlichem Recht, weil sie KEINE Fahrerlaubnisse nach Rechten der jeweils damaligen , wie heute europäisch harmonisierten "Fahrerlaubnis-Rechtsgebungen" entsprachen.

Bei den Kleinkrafträdern ( 50 ccm / < 60 KM/h ) billigt man den EU-Mitgliedsstaaten auf ihrem territorialen Staatsgebiet auch gewisse Handlungsspielräume ein .

Deutschland gilt aber immer noch grundlegend weltweit als DER Staat mit der grössten Bindung an das Kraftfahrzeug . ( Krafträder aller Art gehören dazu ) 

Einzige Ausnahme sind alte KKR der EX-DDR mit 50 ccm vor Baujahr UND Erstzulassung um etwa 1989 bis 1991 . ( grob geschätzt ) 

( Die alten Simsons vor diesem Zeitpunkt dürfen ganz offiziell in "D" noch max. 60 KM/h laut Papieren bei 50 ccm Hubraum fahren ) 

Jap... Ich fahr auch Mofa und finds auch ziemlich Sch***e...

danke für die Antwort erstmal nh?😀😊

Und wegen den Protesten: Du kannst eine Petition (so heißts glaube ich) einleiten, brauchst aber dafür mind. 1000, eher 10000 Leute, die sich dafür anmelden. Man hat auch schon versucht, das Filtern mit dem Motorrad so zu legalisieren, aber auch mit knapp 20000 Unterstützer hats nicht geklappt. Unsere Chancen stehen also so gut wie gleich Null... :'(

Klaro ;) Mich beschäftigt das Thema ja auch