Mit 16 Heiraten, hat meine mutter noch mein sorgerecht?

5 Antworten

wenn eine heirat zustande kommen würde, musst du vorher erstmal für volljährig erklärt werden. wenn du also vor gericht dargelegt hast das du wie ein erwachsener logisch denken kannst, schlüssige entscheidungen treffen kannst und dein zukünftiger wird in der lage sein für deinen unterhalt zu sorgen. hast du schon die schule fertig, eine ausbildung die du gerade machst? dann kann er auch warten bis du 18 bist und fertig mit ausbildung bist. dann kannst du auch gesund deine eigenen entscheidungen treffen und bist 2 jahre reifer.

Kindchen, Kindchen überlege dir das mit der Heirat sehr gut. Du bist erst 16 Jahre jung. Hast noch viel Erfahrungen zu sammeln.

das ist das eine. Die Einwilligung deiner Mutter, was ich an sich schon sehr merkwürdigfinde, dass Sie da angeblich zugestimmt hat, reicht dazu allein nicht aus.

Auch das Familen/Vormudschaftsgericht muss die Ehemündigkeit zulassen.

Ich habe es mir gut überlegt. Wieso muss das Vormundschaft Gericht /Familien Gericht mit entscheiden?? Reicht die Einwilligung von meiner Mutter nicht aus? Mein Vater lebt leider nicht mehr. Deswegen hat meine Mutter das sorgerecht. 

@GoodGirl050

Nein, die Zustimmung der MUtter reicht nicht aus. Und dass du dir das gut überlegt haben willst zweifle ich stark an.

Macht dir irgend wer druck?

@Griesuh

Nein, nein ! ^_^ ich bin nicht unter Druck gesetzt. Ich kenne meinen verlobten schon seit ich klein war. Wir sind Nachbarn und haben uns immer schön gemocht. Ich habe mich mit niemanden so gut verstanden wie mit ihm. Die Hochzeit bedeutet ihm viel, und da er keine Geduld mehr hat, möchten wir jetzt heiraten.

@GoodGirl050

"schon immer gemocht" ist für eine ehje nicht das richtige. auch wenn er es sehr eilig hat muss immer noch das gericht zustimmen. das wird es sicher nicht machen.

es gibt doch sicher keine gründe für eine sofortige heirat. die kann auch erfolgen wenn die volljährigkeit erreicht ist.

In der Regel erlangt man in Deutschland die Ehemündigkeit erst mit Eintritt der Volljährigkeit.

Allerdings gibt § 1303 Abs. 2-4 BGB die Möglichkeit, bereits im Alter von 16 Jahren die Ehe einzugehen. Voraussetzung dafür ist, dass

der andere Verlobte bereits volljährig ist und dass
das zuständige Familiengericht eine Befreiung von der Voraussetzung der Volljährigkeit erteilt hat.
Nach der bis 1974 geltenden früheren Regelungen im BGB erlangte der Mann die Ehemündigkeit mit Vollendung des 21. Lebensjahres und die Frau mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Durch das Vormundschaftsgericht konnte Befreiung von dieser Vorschrift erteilt werden.

Aktuelles Rechtsprechungsbeispiel:  Dem Antrag auf Befreiung vom Erfordernis der Volljährigkeit ist nicht stattzugeben, wenn die 16 Jahre alte Schülerin wegen fehlender persönlicher Reife die Tragweite des Heiratsentschlusses nicht erfasst.

Im Oktober 2016 plant die Bundesregierung aufgrund des Anstiegs von Kinderehen die Ehemündigkeit ohne Ausnahme erst ab Eintritt der Volljährigkeit zu erlauben.



Ich möchte wissen ob meine Mutter nach der Standesamtliche Hochzeit immer noch sorgerecht auf mich hat

Ja hat deine Mutter immer noch 

Das Familiengericht wird einer Hochzeit mit 16 nicht zustimmen.

wow hast du eine glaskugel? warum sollte das gericht dem nicht zustimmen? gibt genügend fälle wo sie es bereits getan haben.

@markusher

Das sind ganz besondere Fälle. Bei ganz normalen Teenager wird da nicht zugestimmt.

Deine Mutter hat noch das Sorgerecht da du minderjährig bist