Was darf ein muslimischer Vater tun, wenn die Kinder zur Mutter gegangen sind?

19 Antworten

Aus islamischer Sicht ist ein Vater immer Muslim,

Ist er kein Muslim war die Heirat mit einer muslimischen Frau vor Allah nicht erlaubt.

Nach deutschem Recht kann man die Kinder nicht zwingen den anderen Elternteil nach einer Trennung zu besuchen oder teilweise dort zu leben.

Nach islamischem Recht sind diese Jugendlichen, 14 und 15, keine Kinder mehr, die ab der Pubertät als erwachsen anzusehen sind, und somit nicht gezwungen werden können.

Der Mutter ist es jedoch nicht gestattet, gegen den Vater böse zu reden, und die Kinder zu beeinflussen, nur weil sie selber nicht mehr mit diesem Mann klar kommt.

Und der Vater sollte sich genau überlegen, wie es soweit kommen konnte, dass die Kinder Kontakt zu ihm ablehnen.

Nach islamischem Recht obliegt die Erziehung der Kinder nach einer Scheidung, ab einem bestimmten Alter (eigentlich) dem Vater.

Kinder dürfen selber entscheiden ..ab 14zehn ..das hat nichts mit irgendeiner elterlichen religiösen Prägung zu tun :) die spielen absolut keine Rolle und ergeben schon gar nicht irgendwelche Sonderrechte :)

Kontakt darfst Du ablehnen, mußt aber falls Du Dich dem Vater/ der Mutter fehl verhältst damit rechnen, die brauchen Dich ggf. ncht finanziell zu unterstützen, sobald Du 18zehn bist.

Was er tun darf ? Versuchen sich gütlich zu einigen. Sonst nichts.

Mit 14/15 haben die Kinder das Recht selbst zu entscheiden, bei welchem Elternteil sie leben wollen. Dabei ist es völlig irrelevant, welcher Religion der Vater (übrigens auch die Mutter und die Kinder) angehören. Es gibt keinen Mohammedanerbonus oder -malus.

Einen Zwang, dass die Kinder gegen ihren Willen zum Vater gehen müssen, gibt es nicht und auch keinen Weg ihn rechtlich durchzusetzen.

Dies ergibt sich aus den allein geltenden Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Wer nach islamischen Gesetzen leben möchte, möge dies in den enstprechenden Ländern tun.

Das kommt darauf an, in welchem Land die Menschen leben. In Deutschland gilt deutsches Recht und da gilt die Entscheidung des Gerichts, wer das Sorgerecht hat. Die Kinder können nicht einfach nach Lust und Laune zwischen den Eltern wechseln.

Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, ist in der Bundesrepublik Deutschland die Trennung von Staat und Religion zumindest soweit geregelt, dass die Religion hinter Gerichtsurteile zurücktreten muss. Du fragst aber, was du aus islamischer Sicht tun kannst.

Soweit ich weiss, liegt nach islamischem Recht das Sorgerecht immer bei der Mutter. Quelle z.B. http://www.enfal.de/fiqh01.htm

Ansonsten würde ich bei religiösen Fragen einen entsprechenden Fachmann (islamischer Religionslehrer?) fragen.

In der Rechtspraxis in D. solltest du lieber nicht religiös argumentieren. Das Kindeswohl und - ab einem gewissen Alter - die Entscheidungen des Kindes haben hier Vorrang.